Gesetzliche Fahrgastrechte
Seit Juli 2009 gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Bahnfahrgäste erhalten damit bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten 25 Prozent des Fahrkartenwerts erstattet.
Die Voraussetzungen für die Entschädigungszahlungen und alle weiteren Einzelheiten zur gesetzlichen Regelung finden Sie unter www.fahrgastrechte.info.
Ansprechpartner für Entschädigungen nach der gesetzlichen Regelung sind grundsätzlich die Eisenbahnunternehmen.
