FAQ Arbeitgeber
Wir beantworten die häufigsten Fragen von Arbeitgebern zum NAH.SH-Jobticket.
Alle Informationen kompakt zusammengestellt: Produktflyer für Arbeitgeber.
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Das NAH.SH-Jobticket lohnt sich nicht nur für Ihre Beschäftigten, sondern auch für Ihr Unternehmen:
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Schärft Ihr Profil als Arbeitgeber
Wertschätzung für Ihre Beschäftigten, steuerbegünstigte Sozialleistung und ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. -
Gut für das Betriebsklima
Ihr Zuschuss zum NAH.SH-Jobticket ist eine Geste der Anerkennung für Ihre Beschäftigten. -
Reduziert Fehl- und Ausfallzeiten
Wer seinen Arbeitsweg mit Bahn und Bus zurücklegt, hat ein geringeres Wegeunfall-Risiko, wie eine Untersuchung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ergeben hat. -
Verbessert Ihre Umweltbilanz
Je mehr Ihrer Beschäftigten regelmäßig den Nahverkehr für den Arbeitsweg nutzen, desto besser für unsere Erde.
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Damit Sie und Ihre Beschäftigten von den Vorteilen des NAH.SH-Jobtickets profitieren können, brauchen Sie nur einen Rahmenvertrag zum NAH.SH-Jobticket abzuschließen. Rahmenvertrag abschließen
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Das NAH.SH-Jobticket gibt es für Fahrten mit Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Schleswig-Holstein und bis nach Hamburg. Dies ist der Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif). Haben Sie den Rahmenvertrag zum NAH.SH-Jobticket gezeichnet, können Ihre Beschäftigten für alle Strecken des Geltungsbereichs ihr persönliches NAH.SH-Jobticket bestellen. Bitte beachten Sie die folgenden Ausnahmen:
Arbeitgeber in Hamburg oder in den Kreisen Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum-Lauenburg
Für Fahrten innerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) können wir das NAH.SH-Jobticket leider nicht anbieten. Ihren Beschäftigten können Sie dennoch problemlos ein Jobticket ermöglichen, denn NAH.SH und der hvv bieten Jobticket-Angebote, die miteinander verzahnt sind:- für Beschäftigte, die in Richtung Schleswig-Holstein unterwegs sind, schließen Sie einen Rahmenvertrag für das NAH.SH-Jobticket ab,
- für Beschäftigte, die in Hamburg und Umland pendeln, benötigen sie zusätzlich einen zweiten Rahmenvertrag für das Jobticket im hvv.
Das klingt komplizierter als es ist: Beide Rahmenverträge können problemlos nebeneinander laufen, sodass alle Beschäftigten mit dem passenden Ticket versorgt sind. Unser Jobticket-Team berät Sie, welche Kombination für Sie als Arbeitgeber am besten geeignet ist. Sie erreichen es unter T 04321.202 22 44 oder per E-Mail an nah.sh-jobticket@swn.net. Informationen zum Jobticket im hvv, dem hvv-ProfiTicket, gibt es unter www.hvv.de.
Gut zu wissen: Wenn Sie bereits einen Rahmenvertrag für das hvv-ProfiTicket abgeschlossen haben, können Sie schon ab einer Person den Rahmenvertrag zum NAH.SH-Jobticket unterzeichnen.
Arbeitgeber auf der Insel Sylt
Für Beschäftigte, die auf der Insel Sylt pendeln und dort ausschließlich mit dem Bus fahren, gilt der Tarif der Sylter Verkehrsgesellschaft (SVG). Hier ist das NAH.SH-Jobticket leider nicht erhältlich. -
Der Rahmenvertrag zum NAH.SH-Jobticket ist für alle Arbeitgeber offen: Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und Institutionen.
Der Abschluss ist bereits ab 5 Jobticket-Nutzer*innen im Unternehmen möglich oder wenn es schon einen Rahmenvertrag zum ProfiTicket mit dem Hamburger Verkehrsverbund (hvv) gibt bereits ab 1 Jobticket-Nutzer*in. Im Rahmenvertrag wird insbesondere festgehalten, in welcher Höhe Sie die Jobtickets Ihrer Beschäftigten jeden Monat bezuschussen.
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Von der ersten Kontaktaufnahme mit dem Jobticket-Team bis zur Bestellung durch Ihre Beschäftigten vergehen erfahrungsgemäß zwei bis drei Monate. Diese Zeit benötigen wir für den Vertragsabschluss und die systemische Einrichtung Ihrer Firma, damit alle Abbuchungsvorgänge wie gewünscht funktionieren. Für ggf. erforderliche interne Abstimmungen in Ihrem Hause planen Sie ggf. noch etwas zusätzliche Zeit ein. Bestandskunden im NAH.SH-Firmenabo rechnen mit einem Umstellungszeitraum von vier Monaten, da noch die Kündigung des bisherigen Rahmenvertrages abgewickelt werden muss.
Nach der Unterzeichnung des Rahmenvertrages können Ihre Beschäftigten ihre Jobtickets bestellen. Die Jobtickets beginnen immer am Monatsanfang. Damit wir die Jobtickets rechtzeitig zum Gültigkeitsbeginn ausstellen können, ist eine bestimmte Vorlaufzeit erforderlich: Bestellungen müssen mindestens 16 Tage vor Monatsbeginn eingehen, Handy-Tickets können noch 8 Tage vor Monatsbeginn bestellt werden.
Unsere Faustregel für einen reibungslosen Ablauf
Wenn Sie als Arbeitgeber den Rahmenvertrag bis zum 15. eines Monats unterschrieben zurücksenden, können Ihre Beschäftigten ihre Jobtickets ab dem 1. des übernächsten Monats nutzen. -
Ganz einfach: Sie legen einheitlich für alle Beschäftigten fest, welchen Zuschuss Sie jedem Beschäftigten, der ein NAH.SH-Jobticket bestellt, monatlich zahlen wollen. Wir geben den NAH.SH-Rabatt dazu, sodass Ihre Beschäftigten von einer monatlichen Ersparnis von 25 Euro oder 50 Euro profitieren. Beim Zuschuss haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen zwei Rabattstufen:
Alle Angaben pro Monat und Jobticket. Die Ersparnis gilt im Vergleich zur Monatskarte im Abo, auch für Auszubildende. Rabattstufe 1 Rabattstufe 2 Arbeitgeber-Zuschuss ab 15,-- € ab 30,-- € NAH.SH-Rabatt 10,-- € 20,-- € Ersparnis für Beschäftigte mindestens 25,-- € mindestens 50,-- € An die Rabattstufen sind Sie nicht gebunden: Die Höhe des Zuschusses können Sie ab 15 Euro frei wählen. Auf Wunsch können Sie auch den gesamten Fahrkartenpreis für ihre Beschäftigten übernehmen.
Selbstverständlich ist der Zuschuss nur für Beschäftigte fällig, die ein NAH.SH-Jobticket nutzen.
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Ja, die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses können Sie ab einem Betrag 15 Euro pro Monat und Jobticket frei wählen. Auf Wunsch können Sie auch den gesamten Fahrkartenpreis für Ihre Beschäftigten übernehmen.
Möchten Sie den Zuschuss später einmal anpassen, wenden Sie sich einfach an das Jobticket-Team der Stadtwerke Neumünster unter T 04321.202 22 44 oder per E-Mail an nah.sh-jobticket@swn.net. Eine Änderung des Zuschusses ist ein Mal jährlich zum Ende des Rahmenvertragsjahres möglich und sollte spätestens vier Monate im Voraus mit dem Jobticket-Team abgestimmt werden.
Fair: Sie zahlen für alle Beschäftigten, die ein NAH.SH-Jobticket nutzen, denselben Zuschussbetrag.
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Der Gesamtbetrag der Zuschüsse, die einzuplanen sind, hängt natürlich davon ab, wie viele Beschäftigte das NAH.SH-Jobticket in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen bei der Abschätzung!
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Nein, das erledigt der Vertriebspartner für Sie: Sie brauchen lediglich jede Bestellung Ihrer Beschäftigten einmalig per Mausklick freizugeben – das ist es schon! Hierfür erhalten Sie eine E-Mail mit Angabe von Vor- und Zunamen der/des Beschäftigten sowie Personalnummer, falls gewünscht, um den Abgleich mit Ihrer Personalliste vornehmen zu können. Die Freigabe erteilen Sie dann ganz einfach per Mausklick.
Die Bestellung nehmen Ihre Beschäftigten selbsttätig im Jobticket-Bestellportal vor, welches wir zur Verfügung stellen. Im Anschluss senden wir die Jobtickets direkt an Ihre Beschäftigten. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Sie erhalten regelmäßig einen Überblick über die teilnehmenden Beschäftigten.
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Ja, nach Abschluss des Rahmenvertrages kann die Höhe des monatlichen Arbeitgeberzuschusses ein Mal jährlich zum Ende des Rahmenvertragesjahres angepasst werden. Bitte beachten Sie, dass hierfür ein ausreichender zeitlicher Vorlauf von mindestens drei Monaten erforderlich ist, da hierfür ein Nachtrag zum Rahmenvertrag gezeichnet werden muss. Das Jobticket-Team der Stadtwerke Neumünster (SWN) berät Sie gerne. Sie erreichen es unter T 04321.202 22 44 oder per E-Mail an nah.sh-jobticket@swn.net.
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Die anfallenden Beträge sind monatlich zu Monatsbeginn fällig. Wir bieten Ihnen drei unterschiedliche Zahlwege an. Wählen Sie den, der für Sie am besten geeignet ist:
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vollständig über Ihre Konten:
Der Preis des NAH.SH-Jobtickets inklusive Ihres Zuschusses wird monatlich vollständig von Ihnen gezahlt. Ihren Beschäftigten verrechnen Sie den Ticketpreis nach Abzug von Zuschuss und Rabatt über die Gehaltsabrechnung. Als Arbeitgeber erhalten Sie monatlich per verschlüsselter E-Mail eine Rechnung mit Angabe der teilnehmenden Beschäftigten. -
vollständig über das Konto der Beschäftigten:
Der Preis des NAH.SH-Jobtickets inklusive des Zuschusses wird monatlich vollständig vom privaten Konto ihrer Beschäftigten abgebucht. Sie zahlen den monatlichen Arbeitgeber-Zuschuss über die Gehaltsabrechnung an die Beschäftigten, die ein NAH.SH-Jobticket nutzen. Als Arbeitgeber erhalten Sie jährlich per verschlüsselter E-Mail eine Übersicht über die teilnehmenden Beschäftigten. -
anteilige Zahlung von Ihnen und Ihren Beschäftigten:
Der Arbeitgeber-Zuschuss wird monatlich von Ihnen bezahlt. Der Preis des NAH.SH-Jobtickets nach Abzug des Zuschusses wird direkt von den privaten Konten Ihrer Beschäftigten an den Vertriebspartner gezahlt. Als Arbeitgeber erhalten Sie monatlich per verschlüsselter E-Mail eine Rechnung mit Angabe der teilnehmenden Beschäftigten.
Für Ihre Zahlungen an den Vertriebspartner können Sie sich aussuchen, ob Sie auf Rechnung zahlen möchten oder ganz bequem mit einem SEPA-Lastschriftmandat. Von Ihren Beschäftigten benötigen wir immer ein SEPA-Lastschriftmandat.
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Egal, ob Ihre Beschäftigten wegen Urlaub, Krankheit, Elternzeit, Freistellung oder aus anderen Gründen ausfallen – das NAH.SH-Jobticket kann weitergenutzt werden, solange es nicht gekündigt wird.
Das NAH.SH-Jobticket kann gekündigt werden ...
- durch den Beschäftigten, z.B. weil er sein NAH.SH-Jobticket während der Ausfallzeit nicht benötigt
(Beschäftigte nutzen hierfür am besten das Aboportal); - durch den Arbeitgeber, wenn er den Arbeitgeber-Zuschuss nicht mehr leisten möchte.
Bei einem Arbeitgeberwechsel teilt in der Regel der bisherige Arbeitgeber das Ausscheiden der/des Beschäftigten an das DB Abo-Center mit. Arbeitgeber kontaktieren dazu bitte das DB Abo-Center, gerne mit Angabe des Namens und der Abonummer der/des Beschäftigten, per E-Mail an sht-jobticket@bahn.de oder per Post:
DB Vertrieb GmbH
Abo-Center Hamburg
Postfach 800369
21003 HamburgEine Kündigung wird stets zum Ende des laufenden Monats wirksam; eine rückwirkende Berücksichtigung ist nicht möglich. Wenn eine Papierfahrkarte genutzt wird, ist diese bis zum 5. des Folgemonats an das DB Abo-Center zurückzusenden (Adresse siehe oben).
Hinweis: Wird eine Papierfahrkarte nicht rechtzeitig zurückgegeben, wird der Fahrpreis inkl. Arbeitgeberzuschuss weiterbelastet, bis diese zurückgesendet wurde. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels der/des Beschäftigten können Arbeitgeber die Weiterbelastung des Arbeitgeber-Zuschusses vermeiden, wenn sie das Abo-Center rechtzeitig über die o.g. Wege über das Ausscheiden der/des Beschäftigten informieren.
- durch den Beschäftigten, z.B. weil er sein NAH.SH-Jobticket während der Ausfallzeit nicht benötigt
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In Verbindung mit dem Mindestzuschuss ist das Erreichen der Mindestabnahmenge von 5 Jobtickets je Unternehmen Grundvoraussetzung für den attraktiven Preis des NAH.SH-Jobtickets. Selbstverständlich unterstützen wir Sie mit Kommunikationsmedien, unternehmensinternen Kampagnen und Promotion-Formaten, um die Abnahmemenge auf 5 oder mehr Jobtickets zu steigern. Außerdem haben Sie zu Beginn des Rahmenvertrages ausreichend Zeit, um die Mindestabnahmemenge zu erreichen und müssen nicht gleich im ersten Monat 5 Jobtickets abnehmen.
Hat Ihr Unternehmen mehrere Filialen oder Betriebsstätten, gilt die Mindestabnahmemenge für alle Filialen/Betriebsstätten gemeinsam. Haben Sie bereits einen Rahmenvertrag zum ProfiTicket des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) abgeschlossen, ist die Teilnahme am NAH.SH-Jobticket schon ab einer Person möglich.
Die Mindestabnahmemenge ist trotzdem zu hoch? Kein Problem – mit der Monatskarte im Abo gibt es eine attraktive Alternative, mit der Sie Ihren Beschäftigten auch ganz ohne Rahmenvertrag einen Fahrtkostenzuschuss zahlen können, der steuer- und sozialabgabenfrei ist. Das Jobticket-Team der Stadtwerke Neumünster (SWN) berät Sie gerne. Sie erreichen es unter T 04321.202 22 44 oder per E-Mail an nah.sh-jobticket@swn.net.
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Es gibt keine Besonderheiten oder Fallstricke: Fahrtkostenzuschüsse können unabhängig von anderen steuerbegünstigten Zuschüssen geleistet werden:
- Fahrtkostenzuschüsse fallen nicht mehr wie früher unter die 44 Euro-Freigrenze für steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezüge gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Fahrtkostenzuschüsse sind also in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Beschäftigten bis zu 100 % des Ticketpreises dazugeben.
- Weiterhin gelten Fahrtkostenzuschüsse als "eigener" Zuschuss und werden nicht auf andere Sachbezüge angerechnet. So können Sie Ihren Mitarbeitern neben dem Fahrtkostenzuschuss zum NAH.SH-Jobticket auch weitere steuerbegünstigte Sachbezüge in Höhe von insgesamt 44 Euro zukommen lassen, z.B. für Bike Leasing.
Einzige Bedingung ist, dass die Fahrtkostenzuschüsse zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Arbeitslohn geleistet werden, also keine Gehaltsumwandlung sind. Details sollten im Rahmen einer steuerlichen Beratung geklärt werden.
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Nein, seit dem 1. Januar 2019 sind Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für Beschäftigte in jeglicher Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Sie stellen somit keinen geldwerten Vorteil im Sinne des Steuerrechts dar. Dies ergibt sich aus § 3 Nr. 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und gilt ebenso für den NAH.SH-Rabatt. Details sollten im Rahmen einer steuerlichen Beratung geklärt werden.
Übrigens: Arbeitgeber können sogar bis zu 100 % des Ticketpreises dazugeben, denn Fahrtkostenzuschüsse fallen nicht mehr wie früher unter die 44 Euro-Freigrenze für steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezüge gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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Das NAH.SH-Jobticket ist bewusst so konzipiert, dass Sie als Arbeitgeber möglichst wenig Aufwand haben. Den gesamten Vertriebsaufwand von der Bestellung über die Ausgabe der Jobtickets bis zur Abrechnung übernimmt der Vertriebspartner für Sie. Ein Verwaltungsportal für Arbeitgeber ist deshalb nicht notwendig.
Selbstverständlich erhalten Sie regelmäßig eine Übersicht über die teilnehmenden Beschäftigten und die von Ihnen gezahlten Arbeitgeber-Zuschüsse. Wir senden Ihnen diese bequem per E-Mail zu.
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Aufgrund der verbesserten Konditionen lohnt sich ein Wechsel zum NAH.SH-Jobticket und der ist ganz einfach: einfach vom Firmenabo zum Jobticket wechseln
Bis Ihr Wechsel ins NAH.SH-Jobticket vollzogen ist, ändert sich für Sie nichts. Auch die Fahrkarten der Beschäftigten behalten ihre Gültigkeit.
Für Sie als Arbeitgeber ist ab sofort das Jobticket-Team der SWN Verkehr GmbH (Stadtwerke Neumünster) rund um das neue NAH.SH-Jobticket. Um den Aufwand bei Ihnen so gering wie möglich zu halten, berät und unterstützt Sie das Jobticket-Team der SWN gerne – von der detaillierten Information zum NAH.SH-Jobticket über die Vorbereitungen zum Vertragsabschluss bis zur Bereitstellung von Informationsmaterial für Ihre Beschäftigten.
Das Jobticket-Team der SWN erreichen Sie telefonisch unter 04321.202 22 44 oder per Mail an nah.sh-jobticket@swn.net.
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Das Jobticket-Team der Stadtwerke Neumünster (SWN) ist der zentrale Ansprechpartner zum NAH.SH-Jobticket für Arbeitgeber und steht Ihnen tatkräftig zur Seite. Bei Fragen zum Rahmenvertrag, z.B. Abschluss, Zugangsdaten, Bestellportal (Firmencode), Informationsmaterialien, Wechsel vom bisherigen Firmenabo kontaktieren Sie bitte:
SWN Verkehr GmbH
(Stadtwerke Neumünster)
Bismarckstraße 51
24534 Neumünster
T. 04321.202 22 44
E-Mail: nah.sh-jobticket@swn.netSie sind Arbeitgeber und haben Fragen zu Firmenabrechnungen, Zuschusszahlung oder Abbuchungen? Dann kontaktieren Sie bitte:
DB Vertrieb GmbH
Abo-Center Hamburg
Postfach 800369
21003 Hamburg
T. 0431.88 72 96 48
E-Mail: sht-jobticket@bahn.deAnsprechpartner für Beschäftigte finden Sie auf dieser Seite ganz unten.