Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
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FAQ Beschäftigte

Wir beantworten die häufigsten Fragen von Beschäftigten zum NAH.SH-Jobticket.
Alle Informationen kompakt zusammengestellt: Kurzflyer zum NAH.SH-Jobticket.

  • Das NAH.SH-Jobticket ist eine Monatskarte im Abo, die besonders günstig ist: Beschäftigte profitieren mit dem NAH.SH-Jobticket von einer monatlichen Ersparnis von 25 Euro oder 50 Euro auf den Preis der Monatskarte im Abo. Das liegt daran, dass das Jobticket gleich doppelt subventioniert wird: durch einen monatlichen Arbeitgeber-Zuschuss und den zusätzlichen NAH.SH-Rabatt.

    Einzige Voraussetzung ist, dass sich Ihr Arbeitgeber an Ihren Fahrtkosten beteiligt.

    Übrigens: Das NAH.SH-Jobticket können Sie ohne Risiko ausprobieren, denn es kann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden.

  • Das NAH.SH-Jobticket kann von Angestellten und Beamten (Beschäftigte) genutzt werden, deren Arbeitgeber einen Rahmenvertrag über den Erwerb des NAH.SH-Jobtickets abgeschlossen hat. Auch wenn Sie in Teilzeit oder auf 520-Euro-Basis arbeiten.

    Arbeitgeber können Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und Institutionen sein. Der Abschluss des Rahmenvertrages ist bereits ab 5 Jobticket-Nutzer*innen im Unternehmen möglich oder wenn es schon einen Rahmenvertrag zum ProfiTicket mit dem Hamburger Verkehrsverbund gibt ab 1 Jobticket-Nutzer*in. Im Rahmenvertrag wird insbesondere festgehalten, in welcher Höhe der Arbeitgeber die Jobtickets seiner Beschäftigten jeden Monat bezuschusst.

    Ihr Arbeitgeber hat noch keinen Rahmenvertrag abgeschlossen?
    Überzeugen Sie ihn! Das NAH.SH-Jobticket lohnt sich auch für Arbeitgeber.  Infos für Arbeitgeber

    Ihr Arbeitgeber möchte keinen Rahmenvertrag abschließen?
    Das ist schade. Sie können aber trotzdem bequem und günstig mit dem Nahverkehr unterwegs sein. Mit der Monatskarte im Abo haben wir ein gutes Angebot für Sie.  Monatskarte im Abo

  • Ja, Azubis erhalten das NAH.SH-Jobticket Auszubildende für die 2. Klasse zum ermäßigten Preis und profitieren ebenfalls vom Arbeitgeber-Zuschuss und vom NAH.SH-Rabatt. Es ist erhältlich für:

    • Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen;
    • Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;
    • Praktikant*innen und Volontär*innen (nicht Referendare), sofern die Ableistung eines Praktikums vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist, einschließlich Ärzt*innen im Praktikum;
    • Beamtenanwärter*innen des einfachen und mittleren Dienstes;
    • Praktikant*innen und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erwerben;
    • Teilnehmer*innen an einem freiwilligen sozialen Jahr, freiwilligen ökologischen Jahr, am Bundesfreiwilligendienst oder vergleichbaren sozialen Diensten.

    Bei Azubis unter 16 Jahren ist die Bestellung aus rechtlichen Gründen durch eine erziehungsberechtigte Person vorzunehmen: Dazu werden in der Bestellstrecke im Schritt "Kundendaten" die Daten der gesetzlichen Vertretung und im Schritt "Reisender" die Daten der/des Auszubildenden eingegeben.

  • Das NAH.SH-Jobticket gibt es für Fahrten mit Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz Schleswig-Holstein und bis nach Hamburg. Dies ist der Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif)  alle Infos zum SH-Tarif

    Wenn Ihr Arbeitsweg innerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) liegt, können wir Ihnen das NAH.SH-Jobticket leider nicht anbieten. Informieren Sie sich unter www.hvv.de über das Fahrkartenangebot im hvv. Der hvv-Bereich umfasst neben Hamburg in Schleswig-Holstein die Kreise Steinburg, Segeberg, Pinneberg, Stormarn und Herzogtum-Lauenburg.

  • Ihr persönliches NAH.SH-Jobticket bestellen Sie für die von Ihnen gewünschte Strecke. Es gilt:

    • vom Start- zum Zielort in Bus und Bahn sowie
    • am Start- und Zielort für die Weiterfahrt mit den Stadtverkehren.

    Ihre Strecke können Sie frei bestimmen – so zahlen Sie nur für den Weg, den Sie auch wirklich benötigen. Auch muss das NAH.SH-Jobticket nicht zum Ort des Haupsitzes Ihres Arbeitgebers bestellt werden – möchten Sie eine andere Strecke nutzen, ist dies möglich.

    Das NAH.SH-Jobticket gilt für Fahrten mit dem Nahverkehr, ganz gleich, ob Sie mit den Nahverkehrszügen (RE, RB, NBE, AKN, erixx, neg, Arriva), Regional- oder Stadtbussen fahren. In Kiel gilt es auch auf den Fähren der Kieler Fördeschifffahrt bei der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK), es wird ein Bordzuschlag je Fahrt erhoben, der beim Betreten der Fähre gezahlt wird.

    Haben Sie ein NAH.SH-Jobticket nach Hamburg, gilt dies auch für alle Verkehrsmittel des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) im Tarifbereich Hamburg AB (Ringe A und B): U-, S-, A- und R-Bahnen, Busse und Hafenfähren.

  • Ihr NAH.SH-Jobticket gilt rund um die Uhr für beliebig viele Fahrten mit dem Nahverkehr – auf der gewählten Strecke sowie am Start- und Zielort. Es gilt für Sie persönlich und wird daher mit Lichtbild ausgegeben.

  • Ja, das ist möglich!

    • Kinder unter 6 Jahren fahren jederzeit kostenlos mit.
    • Beim regionalen NAH.SH-Jobticket können Sie an Wochenenden (Samstag, 0 Uhr bis Montag, 6 Uhr) und Feiertagen im Geltungsbereich Ihres NAH.SH-Jobtickets zusätzlich einen Erwachsenen und drei Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Bus und Bahn kostenlos mitnehmen.
    • Ist das regionale NAH.SH-Jobticket auf eine Strecke in den Hamburger Verkehrsverbund (hvv) ausgestellt, gilt dies auch in den hvv-Verkehrsmitteln im eingetragenen Geltungsbereich der Monatskarte: U-, S-, A- und R-Bahnen, Busse und Hafenfähren.

    Diese Mitnahmeregelungen gelten nicht für das NAH.SH-Jobticket Auszubildende.
    Die Wochenend-Mitnahmeregelung gilt nicht beim Deutschland-Jobticket.

  • Die Fahrradmitnahme ist bei ausreichender Platzkapazität grundsätzlich möglich, im NAH.SH-Jobticket jedoch nicht enthalten. Bei Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs des SH-Tarifs gelten die Bedingungen des SH-Tarifs:

    • Im Bahnverkehr und bei der Kieler Fördeschifffahrt können zusammengeklappte Fahrräder, die wie Handgepäck untergebracht sind, unentgeltlich mitgenommen werden.
    • Im Busverkehr können zusammengeklappte Fahrräder unentgeltlich mitgenommen werden, wenn sie vollständig in einer Tasche verstaut sind.

    Für die Mitnahme anderer Fahrräder benötigen Sie eine Fahrradkarte:

    • Die Fahrradtageskarte berechtigt zu beliebig häufiger Mitnahme auf der gewählten Strecke (Hin- und Rückfahrten) am aufgedruckten Tag bis 6 Uhr des Folgetages. Sie kostet 5,00 Euro; als Netzkarte für das Gesamtnetz SH-Tarif ist sie ab 5,90 Euro erhältlich.
    • Für kurze Strecken unter Preisstufe 4 mit dem Bus oder der Kieler Fördeschifffahrt gibt es die günstige Fahrradeinzelkarte für eine einfache Fahrt.

    Gut zu wissen:

    • Eine Mitnahme ist nur bei ausreichender Platzkapazität möglich und kann nicht garantiert werden. Kinderwagen und Rollstühle genießen Vorrang.
    • Bitte stellen Sie Ihr Rad stets in den besonders gekennzeichneten Mehrzweckabteilen ab. Sind diese nicht vorhanden, nutzen Sie die Einstiegsräume und Bereiche mit Klappsitzen. Sichern Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt.
    • Die Mitnahme ist auf zweirädrige, einsitzige, nichtmotorisierte Fahrräder beschränkt. Im Bahnverkehr können auch elektrohilfsmotorisierte Fahrräder gleicher Art mitgeführt werden sowie Liegeräder, Tandems, Tretroller, Segways und Scuddys.

    Hinweise zu regionalen Sonderregelungen:

    • Kiel: Auf den Fähren der Kieler Fördeschifffahrt bei der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK) erfolgt die Fahrradmitnahme auf der Schwentine-Fährlinie F2 im Rahmen eines Modellversuchs bis auf Weiteres kostenlos.

    • Lübeck: Inhaber*innen eines NAH.SH-Jobtickets mit Start und Ziel in der Region Lübeck können auf den Priwallfähren der Stadtverker Lübeck GmbH ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.

    • Im Hamburger Verkehrsverbund (hvv) beachten Sie bitte die Sperrzeiten des hvv für die Fahrradmitnahme: montags bis freitags von 6 bis 9 Uhr und von 16 bis 18 Uhr ist die Mitnahme in U-, S-, A-Bahnen und auf Buslinien generell nicht möglich, auch nicht mit Fahrradkarte, weil dann besonders viele Menschen unterwegs sind. Diese Sperrzeiten gelten jedoch nicht während der Hamburger Sommerferien.

  • Je nachdem, wie hoch der Zuschuss ist, den Ihr Arbeitgeber leistet, profitieren Sie von einer monatlichen Ersparnis von 25 Euro oder 50 Euro auf den Preis der Monatskarte im Abo. Denn zum Zuschuss Ihres Arbeitgebers geben wir den NAH.SH-Rabatt dazu.

    Alle Angaben pro Monat. Die Ersparnis gilt im Vergleich zur Monatskarte im Abo, auch für Auszubildende.
      Rabattstufe 1 Rabattstufe 2
    Arbeitgeber-Zuschuss 15,-- € 30,-- €
    NAH.SH-Rabatt 10,-- € 20,-- €
    Ersparnis für Beschäftigte 25,-- € 50,-- €

    Ziehen Sie die Ersparnis vom Preis einer Monatskarte im Abo ab und sie haben den Preis, den Sie für Ihr NAH.SH-Jobticket bezahlen müssen.

    Das lohnt sich! Für ein NAH.SH-Jobticket im Stadtgebiet Kiel (Tarifzone 4000) oder im Stadtgebiet Lübeck (Tarifzonen 6000 bis 6007) zahlen Sie in Rabattstufe 1 rund 1 Euro pro Tag und in Rabattstufe 2 nur 7,50 Euro für den ganzen Monat!

    Alle Angaben pro Monat. Stand: 01.04.2023.
      Rabattstufe 1 Rabattstufe 2
    Monatskarte im Abo 57,50 € 57,50 €
    Arbeitgeber-Zuschuss – 15,-- € – 30,-- €
    NAH.SH-Rabatt – 10,-- € – 20,-- €
    NAH.SH-Jobticket 2.Kl 32,50 € 7,50 €

     

  • Mit dem Preisberater SH-Tarif ermitteln Sie ganz einfach den Preis des NAH.SH-Jobtickets für Ihre persönliche Strecke. So geht's:

    • Geben Sie Ihre Strecke ein.
    • Nehmen Sie den Preis der Monatskarte im Abo und ziehen Sie Ihre Ersparnis ab, um Ihre persönliche Zuzahlung zum NAH.SH-Jobticket zu erhalten: Bei Rabattstufe 1 ziehen Sie insgesamt 25 Euro ab, 50 Euro sind es bei Rabattstufe 2.
    • Der Preis gilt pro Kalendermonat.

    Auzubildende erhalten das NAH.SH-Jobticket Auzubildende zum ermäßigten Preis: Sie ziehen ihre Ersparnis vom Preis der Schülermonatskarte im Abo ab. Geben Sie dafür im Preisberater an, dass Sie Auszubildende sind.

  • Mit dem NAH.SH-Jobticket genießen Sie zusätzliche Vorteile: Als Nutzer*in des NAH.SH-Jobtickets bekommen Sie die SH-Card zum Vorzugspreis von dauerhaft 5 Euro jährlich. Mit Ihrer persönlichen SH-Card erhalten Sie 12 Monate lang 25 % Rabatt auf Einzelkarten des SH-Tarifs in der 1. und 2. Klasse. So sparen Sie im SH-Tarif auch, wenn Sie einmal nicht auf Ihrer Stammstrecke unterwegs sind.

    Ihre persönliche SH-Card können Sie bei der Bestellung des NAH.SH-Jobtickets ganz einfach mit hinzubuchen. Wir liefern sie Ihnen innerhalb von drei Wochen ab Bestellung bequem per Briefpost zu Ihnen nach Hause. Ihr NAH.SH-Jobticket erhalten Sie natürlich schon vorher und rechtzeitig zum Geltungsbeginn.

    Sie möchten die SH-Card nachträglich bestellen?
    Gerne! Nutzen Sie unseren Bestellschein und geben Sie an, dass Sie ein NAH.SH-Jobticket haben, um den Vorzugspreis zu erhalten. Sie können sich auch direkt beim DB Abo-Center melden unter T 04 31.88 72 96 48 oder per E-Mail: sht-jobticket@bahn.de.

    Sie möchten Ihre SH-Card nicht mehr nutzen?
    Kein Problem. Sie können die SH-Card jederzeit kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Kalendermonats wirksam, jedoch frühestens zum Ende des ersten Geltungsjahres der SH-Card. Senden Sie Ihre Kündigung schriftlich an den SH-Card-Service per Mail abo-sht@bahn.de oder per Post:
    DB Vertrieb GmbH, Abo-Center Hamburg
    SH-Card-Service
    Postfach 800369
    21003 Hamburg

    Wichtig: Reicht die Geltungsdauer Ihrer SH-Card über das Kündigungsdatum hinaus, senden Sie die SH-Card bitte bei Kündigung fristgerecht ein; bei einer späteren Rückgabe wird der Preis weiterhin berechnet.

    Ohne Kündigung verlängert sich die SH-Card – die Folgekarte erhalten Sie automatisch per Briefpost.

    Übrigens: Wenn Sie Ihre SH-Card kündigen, läuft Ihr NAH.SH-Jobticket selbstverständlich weiter.

      alle Infos zur SH-Card

  • Wenn Ihr Arbeitgeber das NAH.SH-Jobticket unterstützt, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zugangscode zum Bestellportal. Dort können Sie Ihr persönliches NAH.SH-Jobticket ganz bequem online bestellen.

    Ihr Weg zum NAH.SH-Jobticket:

    1. Jobticket über das Bestellportal anfordern:

      Das NAH.SH-Jobticket kann zum ersten eines jeden Kalendermonats begonnen werden. Bestellungen müssen mindestens 16 Tage vor Monatsbeginn eingehen. Entscheiden Sie sich für ein Handy-Ticket können Sie noch 8 Tage vor Monatsbeginn bestellen.

    2. Bestätigung des Arbeitgebers abwarten:

      Nachdem Sie Ihre Bestellung abgesendet haben, bestätigt Ihr Arbeitgeber, dass Sie bei ihm beschäftigt und damit berechtigt sind, das NAH.SH-Jobticket zu nutzen. Wir informieren Sie per E-Mail, sobald die Bestätigung vorliegt.

    3. Jobticket erhalten:

      Nun sendet der Vertriebspartner Ihnen Ihr NAH.SH-Jobticket zu – es erreicht Sie pünktlich vor dem ersten Geltungstag. Gute Fahrt!

    Gut zu wissen für die Bestellung:

    • Das NAH.SH-Jobticket ist eine Monatskarte im Abo. Es gilt mindestens 12 Monate lang, ist aber vorzeitig kündbar. So können Sie das NAH.SH-Jobticket ohne Risiko ausprobieren. Kündigen Sie nicht, verlängert es sich automatisch.
    • Ihr NAH.SH-Jobticket ist eine persönliche Fahrkarte, die nur für Sie gültig ist. Daher benötigen wir ein Lichtbild von Ihnen, welches Sie bei der Bestellung bequem hochladen können. Wichtig ist, dass es ein aktuelles Foto und Ihr Gesicht gut erkennbar ist – wie bei einem Ausweis. Sie brauchen aber nicht bei einem Fotografen ein Passfoto machen zu lassen.
    • Im Bestellportal wird als monatlicher Preis für das NAH.SH-Jobticket der Preis nach Abzug des NAH.SH-Rabatts angezeigt. Von dem angezeigten Preis wird dann noch der Arbeitgeber-Zuschuss abgezogen.
    • In kleineren Unternehmen fordern Sie Ihr Jobticket mit einem Bestellschein im PDF-Format an, statt über das Bestellportal.
    • Alle Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Bestellung sowie zur Ausstellung des NAH.SH-Jobtickets verwendet. Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt in Einklang mit den Bestimmungen zum Datenschutz.
  • Das Wichtigste zuerst: Für Bestandskunden im NAH.SH-Firmenabo ändert sich durch die Einführung des NAH.SH-Jobtickets erst einmal nichts: Ihre Fahrkarte bleibt selbstverständlich gültig.

    Aufgrund der verbesserten Konditionen lohnt sich jedoch ein Wechsel zum NAH.SH-Jobticket. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber den Rahmenvertrag zum NAH.SH-Jobticket abschließt. Unser Jobticket-Team steht bereits im Kontakt mit den Bestandskunden-Arbeitgebern.

    So geht es weiter, wenn Ihr Arbeitgeber den Rahmenvertrag zum NAH.SH-Jobticket abgeschlossen hat:

    1. Sie erhalten eine Information zum NAH.SH-Jobticket von Ihrem Arbeitgeber.
    2. Sie kündigen Ihr NAH.SH-Firmenabo schriftlich per E-Mail beim DB Abo-Center. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Monats wirksam.
    3. Gleichzeitig können Sie Ihr persönliches NAH.SH-Jobticket über unser Bestellportal anfordern – den Link gibt es vom Arbeitgeber. Die Laufzeit des NAH.SH-Jobtickets beginnt immer am Ersten eines Kalendermonats. Bestellungen müssen mindestens 16 Tage vor Monatsbeginn eingehen. Entscheiden Sie sich für ein Handy-Ticket können Sie noch 8 Tage vor Monatsbeginn bestellen.
    4. Nach dem Wechsel ins NAH.SH-Jobticket senden Sie Ihr altes NAH.SH-Firmenabo bitte bis zum 5. des Monats nach dem Kündigungsdatum im Original an: DB Vertrieb GmbH, Abo-Center Hamburg, Postfach 800369, 21003 Hamburg. Bei einer späteren Rückgabe wird der Preis des NAH.SH-Firmenabos weiterhin berechnet.

    Übrigens: Wenn Sie Ihr NAH.SH-Firmenabo kündigen und nahtlos zum NAH.SH-Jobticket wechseln, erfolgt selbstverständlich keine Nachbelastung, auch wenn Sie Ihr NAH.SH-Firmenabo noch nicht 12 Monate lang haben.

  • Der Wechsel ist ganz einfach:

    1. Sie erhalten eine Information zum NAH.SH-Jobticket von Ihrem Arbeitgeber.
    2. Sie kündigen Ihr bestehendes Abonnement bei Ihrem Abovertragspartner. Die Kündigung ist bitte an das Verkehrsunternehmen zu richten, bei dem das Abo abgeschlossen wurde. Sie finden dies auf Ihrer Abofahrkarte oder auf Ihrem Kontoauszug. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Monats wirksam. Bitte geben Sie bei der Kündigung an, dass Sie ins NAH.SH-Jobticket wechseln.
      Wichtig: Liegen Ihnen bereits einzelne Wertmarken für Monate nach der Kündigung vor, senden Sie diese bitte bei Kündigung fristgerecht ein; bei einer späteren Rückgabe wird der Preis des Abos weiterhin berechnet. Haben Sie dagegen ein Abo in Form einer Jahreskarte, senden Sie diese am Monatsende ein (siehe Nr. 4).
    3. Gleichzeitig können Sie Ihr persönliches NAH.SH-Jobticket über unser Bestellportal anfordern – den Zugangscode gibt es vom Arbeitgeber. Die Laufzeit des NAH.SH-Jobtickets beginnt immer am Ersten eines Kalendermonats. Bestellungen müssen mindestens 16 Tage vor Monatsbeginn eingehen. Entscheiden Sie sich für ein Handy-Ticket können Sie noch 8 Tage vor Monatsbeginn bestellen.
    4. Sofern Ihr altes Abo als Jahreskarte ausgestellt war, senden Sie bitte nach dem Wechsel ins NAH.SH-Jobticket Ihre alte Abo-Fahrkarte bis zum 5. des Monats nach dem Kündigungsdatum im Original an Ihren alten Abovertragspartner zurück. Bei einer späteren Rückgabe wird der Preis des Abos weiterhin berechnet.

    Übrigens: Wenn Sie Ihr Abonnement kündigen und nahtlos zum NAH.SH-Jobticket wechseln, erfolgt selbstverständlich keine Nachbelastung, auch wenn Sie Ihr Abo noch nicht 12 Monate lang haben. Hierzu geben Sie bitte bei Kündigung an, dass Sie nahtlos ins NAH.SH-Jobticket wechseln und fügen die Bestellbestätigung des NAH.SH-Jobtickets bei. Alternativ können Sie die Bestellbestätigung des NAH.SH-Jobtickets auch der Rücksendung der Fahrkarten beilegen.

  • Ganz bequem per SEPA-Lastschriftmandat. Die Abbuchung der fälligen Beträge zum NAH.SH-Jobticket erfolgt monatlich. Ihr Arbeitgeber entscheidet, welcher der drei folgenden Zahlungswege in Ihrem Unternehmen angewendet wird:

    1. vollständig von Ihrem privaten Konto

      Der Preis des NAH.SH-Jobtickets nach Abzug des NAH.SH-Rabatts wird monatlich von Ihrem privaten Konto abgebucht. Den monatlichen Arbeitgeber-Zuschuss erhalten Sie über Ihre Gehaltsabrechnung.

    2. vollständig von Ihrem Arbeitgeber

      Der Preis des NAH.SH-Jobtickets wird vollständig von Ihrem Arbeitgeber bezahlt, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Der Preis des NAH.SH-Jobtickets nach Abzug von Zuschuss und Rabatt wird auf Ihrer Gehaltsabrechnung abgezogen.

    3. anteilige Zahlung von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber

      Der Preis des NAH.SH-Jobtickets nach Abzug von Zuschuss und Rabatt wird monatlich von Ihrem privaten Konto abgebucht. Der Arbeitgeber-Zuschuss wird direkt von Ihrem Arbeitgeber an den Vertriebspartner gezahlt.

    Gut zu wissen:

    • Wir bitten Sie bei jedem Zahlweg um die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für Ihr privates Konto.
    • Der Zahlungsweg richtet sich immer nach der Wahl des Arbeitgebers und kann nicht individuell für das einzelne NAH.SH-Jobticket geändert werden.
  • Das Jobticket ist eine Fahrkarte. Damit es immer griffbereit ist, erhalten Sie das NAH.SH-Jobticket als praktisches Handy-Ticket für Ihr Smartphone. Zur Nutzung des Handy-Tickets benötigen Sie die NAH.SH-App Android (ab Version 8.0) und iOS (ab Version 14.5). Um das Handy-Ticket anzuzeigen, ist keine permanente Internetverbindung nötig. Es ist ausreichend, wenn das Smartphone mindestens ein Mal monatlich in der zweiten Monatshälfte bei aktiver Internetverbindung geöffnet wird. Praktisch: Das Handy-Ticket kann auch auf ein neues Smartphone transferiert werden.

    Wenn Sie kein Smartphone besitzen oder lieber eine gedruckte Fahrkarte nutzen möchten, können Sie sich das NAH.SH-Jobticket alternativ als Papierfahrkarte bestellen.

    Ausgabemedium Handy-Ticket Papierfahrkarte
    Zustellung unmittelbar nach Freigabe durch den Arbeitgeber mit Aktivierungscode innerhalb von etwa einer Woche nach Freigabe durch den Arbeitgeber per Briefpost (3 Werktage bis zur Übergabe an die Deutsche Post zzgl. Postlaufzeit)
    Verfügbarkeit stets zur Hand, da das Smartphone (fast) immer dabei ist; keine permanente Internetverbindung erforderlich muss bei jeder Fahrt mitgenommen werden
    Verlust/Ersatz sofortiger Transfer auf ein anderes Smartphone möglich Eine Ersatzkarte wird ein Mal pro Abo-Jahr gegen eine Bearbeitungsgebühr von 36,00 Euro ausgestellt

    Sie möchten von der Papierfahrkarte zum Handy-Ticket wechseln oder umgekehrt?
    Kein Problem. Setzen Sie sich einfach mit dem DB Abo-Center in Verbindung, T 0431.88 72 96 48 oder per E-Mail an sht-jobticket@bahn.de.

  • Ja, solange Sie Ihr Jobticket nicht kündigen, verlängert es sich automatisch. Ihr Folgeticket wird Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

    • Das Handy-Ticket wird am ersten Tag eines Monats automatisch auf den neuen Monat aktualisiert. Dies können Sie bereits ab etwa 10 Tagen vor Monatsbeginn sehen: Auf der dritten Seite des Handy-Tickets erscheint dann der Hinweis, dass das Ticket für den Folgemonat geladen wurde, zu sehen ist es aber erst ab dem ersten Semestertag.
    • Wenn Sie eine Papierfahrkarte nutzen, erhalten Sie die Fahrkarte für den Folgezeitraum etwa 10 Tage vor dem Gültigkeitsende der alten Fahrkarte per Briefpost. Hat sich Ihre private Adresse geändert, denken Sie bitte daran, dies dem DB Abo-Center rechtzeitig mitzuteilen, damit es nicht zu einer Unterbrechung kommt. Die Kontaktdaten finden Sie bitte am Ende dieser FAQ-Seite.
  • Fahrkartenkontrolle und Sie haben Ihr NAH.SH-Jobticket nicht dabei oder das Smartphone ist nicht einsatzbereit – kein Problem. Sagen Sie dem Prüfer, dass Sie ein NAH.SH-Jobticket besitzen. Sie erhalten von ihm eine Zahlungsaufforderung über ein erhöhtes Beförderungsentgelt (sog. Fahrpreisnacherhebung) von 60 Euro.

    Melden Sie sich innerhalb von einer Woche bei dem Verkehrsunternehmen, von dem Sie die Fahrpreisnacherhebung erhalten haben und weisen Sie Ihr NAH.SH-Jobticket nach. Das erhöhte Beförderungsentgelt wird auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert.

    Ansprechpartner ist das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie kontrolliert wurden. Kontaktdaten finden Sie auf der Zahlungsaufforderung. Bitte geben Sie immer die Fahrpreisnacherhebungsnummer an, die Sie auf dem Beleg finden.

  • Nein. Aus technischen Gründen kann das Handy-Ticket nur auf einem Smartphone und in der NAH.SH-App korrekt dargestellt werden. Ein Vorzeigen auf anderen Geräten wie einem Tablet oder Laptop ist daher nicht möglich.

  • Bitte laden Sie die aktuelle Version der NAH.SH-App für Android und iOS auf Ihr Smartphone. Die NAH.SH-App erfordert

    • Android Version 8.0 oder höher bzw.
    • iOS Version 14.5 oder höher.

    Lässt sich die NAH.SH-App nicht installieren, prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie das Betriebssystem Ihres Smartphones aktualisieren können und laden Sie dann die neueste Version von Android bzw. iOS. Probieren Sie anschließend erneut, die NAH.SH-App zu installieren.

    Die NAH.SH-App funktioniert trotzdem nicht und Sie haben das Handy-Ticket bereits bestellt? Bitte kontaktieren Sie das DB Abo-Center, gerne mit Angabe Ihrer Abonummer:
    T. 0431.88 72 96 48
    E-Mail: sht-jobticket@bahn.de

  • Das NAH.SH-Jobticket kann zur selben Zeit immer nur auf ein Gerät geladen werden. Wenn Sie ein neues Smartphone haben, gehen Sie bitte wie folgt vor (Internetverbindung erforderlich):

    1. Öffnen Sie die NAH.SH-App auf Ihrem alten Smartphone.
    2. Wählen Sie über den Menüpunkt „D-Ticket NAH.SH | Job | SeTi“ Ihr Jobticket aus. Gehen Sie auf die dritte Seite des Handy-Tickets und notieren Sie sich die dort genannte Ticketnummer. Anschließend deaktivieren Sie das Jobticket durch Drücken der entsprechenden Kachel.
    3. Öffnen Sie die NAH.SH-App auf Ihrem neuen Smartphone.
    4. Wählen Sie den Menüpunkt „D-Ticket NAH.SH | Job | SeTi“ aus und geben Sie die Ticketnummer ein, die Sie notiert haben. Ihr Jobticket wird geladen und ist sofort zur Fahrt gültig. Tipp: Sie finden die Ticketnummer auch in der E-Mail mit der Bestellbestätigung, die bei der Bestellung an Ihre E-Mailadresse gesendet wurde oder im Aboportal.
  • Das NAH.SH-Jobticket kann zur selben Zeit immer nur auf ein Gerät geladen werden. Wenn Sie Ihr Smartphone verloren haben und Ihr Jobticket deshalb auf einem anderen Smartphone aktivieren möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor (Internetverbindung erforderlich):

    1. Öffnen Sie die NAH.SH-App auf Ihrem Smartphone.
    2. Wählen Sie den Menüpunkt „D-Ticket NAH.SH | Job | SeTi“ aus und geben Sie die Ticketnummer ein, die Sie mit der Bestellbestätigung per E-Mail erhalten haben. Wenn Sie die Ticketnummer nicht mehr finden, können Sie sie im Aboportal einsehen.
    3. Es wird eine Fehlermeldung angezeigt, weil das Jobticket noch auf dem verloren gegangenen Smartphone aktiv ist.
    4. Sie erhalten nun umgehend eine E-Mail mit einem Link. Klicken Sie diesen an, um das Jobticket auf dem verlorenen Gerät per Fernsteuerung zu deaktivieren.
    5. Im Anschluss können Sie Ihr Jobticket auf dem Smartphone aktivieren, indem Sie erneut den Menüpunkt „D-Ticket NAH.SH | Job | SeTi“ anwählen und die Ticketnummer eingeben. Das Jobticket wird geladen und ist sofort zur Fahrt gültig.
  • Im Falle des Verlustes Ihrer Papierfahrkarte können Sie ein Mal pro Abo-Jahr eine Ersatzkarte anfordern. Bitte wenden Sie sich dazu an das DB Abo-Center, gerne mit Angabe Ihrer Abonummer: T 0431.88 72 96 48 oder per E-Mail an sht-jobticket@bahn.de. Noch schneller geht es über das Aboportal mit.

    Für die Ausstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 36 Euro erhoben. Sie wird per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht.

    Die Ersatzkarte wird innerhalb von drei Werktagen erstellt und versendet, sodass sie spätestens nach einer Woche an Ihre persönliche Adresse zugestellt werden sollte. Die Ersatzkarte erhält automatisch das Foto Ihrer ursprünglichen Karte, sodass Sie kein neues Lichtbild benötigen.

    Die in Verlust geratene Papierfahrkarte wird ungültig. Sollte sie sich wieder anfinden, geben Sie sie bitte an das DB Abo-Center zurück.

  • Änderungen des Geltungsbereiches oder der Wagenklasse sowie die Umwandlung von einer Papierfahrkarte in ein Handy-Ticket oder umgekehrt sind immer zum Monatsersten kostenlos möglich. Zeigen Sie Ihren Änderungswunsch beim DB Abo-Center an, gerne mit Angabe Ihrer Abonummer, die Sie auf Ihrem NAH.SH-Jobticket finden: T 0431.88 72 96 48 oder per E-Mail an sht-jobticket@bahn.de. Noch schneller teilen Sie uns Ihren Wunsch über das Aboportal mit.

    Änderungswünsche, die bis zum 15. des Monats eingehen, werden zum nächsten Monatsbeginn umgesetzt: Nutzen Sie ein Handy-Ticket, erhalten Sie automatisch ein aktualisiertes Ticket; nutzen Sie eine Papierfahrkarte, erhalten Sie rechtzeitig vor Gültigkeitsbeginn Ihre neue Fahrkarte.

    Gilt infolge einer Änderung ein anderer Preis, so wird der neue Preis ab Gültigkeit der Änderung automatisch abgebucht. Mit Inkrafttreten der Änderung wird das bisherige NAH.SH-Jobticket ungültig; das Handy-Ticket wird gesperrt. Wenn Sie eine Papierfahrkarte nutzen, senden sie diese bitte bis zum 5. des Monats, in dem die Änderung wirksam wird, an das DB Abo-Center zurück:
    DB Vertrieb GmbH
    Abo-Center Hamburg
    Postfach 800369
    21003 Hamburg

  • Wenn sich z.B. Ihre Adresse oder Ihre Bankverbindung geändert hat, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem DB Abo-Center mit, gerne mit Angabe Ihrer Abonummer, die Sie auf Ihrem NAH.SH-Jobticket finden: T 0431.88 72 96 48 oder per E-Mail an sht-jobticket@bahn.de. Noch schneller teilen Sie uns Ihren Wunsch über das Aboportal mit.

  • Sie können Ihr NAH.SH-Jobticket weiternutzen, solange Ihr Arbeitgeber den Arbeitgeber-Zuschuss leistet.

    Weiterhin ist eine Erstattung möglich, wenn Sie Ihr NAH.SH-Jobticket wegen einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheit an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen nicht nutzen konnten. Für jeden Tag der Reiseunfähigkeit wird 1/30 der monatlichen Rate gegen ein Bearbeitungsentgelt von 17,50 Euro erstattet. Es werden max. 60 Reiseunfähigkeitstage pro Abo-Jahr berücksichtigt.

    Die Reiseunfähigkeit und deren Dauer sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens 14 Tage nach Wegfall des Erstattungsgrundes beim DB Abo-Center vorliegen per E-Mail an sht-jobticket@bahn.de oder per Post:
    DB Vertrieb GmbH
    Abo-Center Hamburg
    Postfach 800369
    21003 Hamburg

    Der Erstattungsbetrag wird bei der nächsten Abbuchung verrechnet. Ist dies nicht möglich, wird der Erstattungsbetrag ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt an das Konto, von dem die Abbuchung des Jobticket-Preises vorgenommen wird. Beim Zahlweg mit anteiliger Abbuchung bei Arbeitgeber und Beschäftigtem erfolgt die Ersattung vollständig an das Konto der/des Beschäftigten.

  • Sie können Ihr NAH.SH-Jobticket weiternutzen, solange Ihr Arbeitgeber den Arbeitgeber-Zuschuss leistet.

    Weiterhin haben Sie bei Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und -zeitgesetz (BEEG) die Möglichkeit, eine Erstattung für einen Zeitraum von maximal 60 aufeinanderfolgenden Tagen oder in zwei Teilen von je einem Monat zu erhalten. Für jeden Tag der Elternzeit gemäß Zeiten nach BEEG wird 1/30 der monatlichen Rate gegen ein Bearbeitungsentgelt von 17,50 Euro erstattet.

    Ihr Erstattungsantrag muss spätestens 5 Werktage nach dem ersten Unterbrechungstag beim DB Abo-Center vorliegen per E-Mail an sht-jobticket@bahn.de oder per Post:
    DB Vertrieb GmbH
    Abo-Center Hamburg
    Postfach 800369
    21003 Hamburg

    Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:

    • eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme der Elternzeit und deren Dauer,
    • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie
    • bei Nutzung der Papierfahrkarte Ihr NAH.SH-Jobticket zur Hinterlegung für die Dauer der Unterbrechung; sie wird rechtzeitig vor Ende des Unterbrechungszeitraums an Ihre persönliche Adresse zurückgesendet.

    Hinweis: Bei Nutzung des Handy-Tickets wird dieses für den Unterbrechungszeitraum gesperrt.

    Der Erstattungsbetrag wird bei der nächsten Abbuchung verrechnet. Ist dies nicht möglich, wird der Erstattungsbetrag ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt an das Konto, von dem die Abbuchung des Jobticket-Preises vorgenommen wird. Beim Zahlweg mit anteiliger Abbuchung bei Arbeitgeber und Beschäftigtem erfolgt die Ersattung vollständig an das Konto der/des Beschäftigten.

  • Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis, zum Beispiel im Falle der Beanspruchung von Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz, in der Ruhephase der Altersteilzeit oder bei Sonderurlaub können Sie Ihr NAH.SH-Jobticket weiternutzen, solange Ihr Arbeitgeber den Arbeitgeber-Zuschuss leistet.

    Wird der Arbeitgeber-Zuschuss nicht mehr übernommen, endet Ihre Bezugsberechtigung für das NAH.SH-Jobticket zum Ende des Kalendermonats, in dem der Zuschuss letztmalig gezahlt wird. Ihr NAH.SH-Jobticket wird gekündigt. Mit Inkrafttreten der Kündigung wird das Handy-Ticket gesperrt. Wenn Sie eine Papierfahrkarte nutzen, senden sie diese bitte bis zum 5. des Folgemonats per Post an das DB Abo-Center zurück:
    DB Vertrieb GmbH
    Abo-Center Hamburg
    Postfach 800369
    21003 Hamburg

    Ihr neuer Arbeitgeber möchte keinen Rahmenvertrag abschließen?
    Das ist schade. Sie können aber trotzdem bequem und günstig mit dem Nahverkehr unterwegs sein. Mit der Monatskarte im Abo haben wir ein gutes Angebot für Sie.  Monatskarte im Abo

  • Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln oder in den Ruhestand gehen, können Sie Ihr NAH.SH-Jobticket leider nicht weiternutzen. Ihre Bezugsberechtigung für das NAH.SH-Jobticket läuft zum Ende des Kalendermonats aus, für den Ihr bisheriger Arbeitgeber den Zuschuss letztmalig zahlt. Ihr NAH.SH-Jobticket wird gekündigt. Mit Inkrafttreten der Kündigung wird das Handy-Ticket gesperrt. Wenn Sie eine Papierfahrkarte nutzen, senden sie diese bitte bis zum 5. des Folgemonats per Post an das DB Abo-Center zurück:
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    21003 Hamburg

    Ihr Arbeitgeber möchte keinen Rahmenvertrag abschließen?
    Das ist schade. Sie können aber trotzdem bequem und günstig mit dem Nahverkehr unterwegs sein. Mit der Monatskarte im Abo haben wir ein gutes Angebot für Sie.  Monatskarte im Abo

  • In diesem Fall können Sie Ihr NAH.SH-Jobticket leider nicht weiternutzen. Ihre Bezugsberechtigung für das NAH.SH-Jobticket läuft zum Ende des Kalendermonats aus, in dem die Kündigung des Rahmenvertrags endet. Ihr NAH.SH-Jobticket wird gekündigt. Mit Inkrafttreten der Kündigung wird das Handy-Ticket gesperrt. Wenn Sie eine Papierfahrkarte nutzen, senden sie diese bitte bis zum 5. des Folgemonats per Post an das DB Abo-Center zurück:
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    Sie können trotzdem bequem und günstig mit dem Nahverkehr unterwegs sein. Mit der Monatskarte im Abo haben wir ein gutes Angebot für Sie.  Monatskarte im Abo

  • Mit dem NAH.SH-Jobticket gehen Sie kein Risiko ein, denn Sie können es jederzeit wieder abbestellen. Es entstehen Ihnen keine Zusatzkosten – garantiert.

    Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Kalendermonats wirksam. Senden Sie Ihre Kündigung schriftlich an das DB Abo-Center, gerne mit Angabe Ihrer Abonummer, die Sie auf Ihrem NAH.SH-Jobticket finden, per E-Mail an sht-jobticket@bahn.de oder per Post:
    DB Vertrieb GmbH
    Abo-Center Hamburg
    Postfach 800369
    21003 Hamburg

    Noch einfacher erteilen Sie Ihre Kündigung über das Aboportal.
    Ihren Arbeitgeber brauchen Sie nicht zu benachrichtigen – das erledigen wir für Sie.

    Mit Inkrafttreten der Kündigung wird das NAH.SH-Jobticket ungültig; das Handy-Ticket wird gesperrt. Wenn Sie eine Papierfahrkarte nutzen, senden sie diese bitte bis zum 5. des Folgemonats an das DB Abo-Center zurück (Adresse siehe oben). Bei einer späteren Rückgabe ist der monatliche Fahrpreis für eine Monatskarte im Abo bis zur Rückgabe weiter zu zahlen.

  • Nein, seit dem 1. Januar 2019 sind Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für Beschäftigte in jeglicher Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Sie stellen somit keinen geldwerten Vorteil im Sinne des Steuerrechts dar. Dies ergibt sich aus § 3 Nr. 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und gilt ebenso für den NAH.SH-Rabatt. Details sollten im Rahmen einer steuerlichen Beratung geklärt werden.

    Übrigens: Der Arbeitgeber darf sogar bis zu 100 % des Ticketpreises dazugeben, denn Fahrtkostenzuschüsse fallen nicht mehr wie früher unter die 44 Euro-Freigrenze für steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezüge gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

  • In Verbindung mit dem Mindestzuschuss ist das Erreichen der Mindestabnahmenge von 5 Jobtickets je Unternehmen Grundvoraussetzung für den attraktiven Preis des NAH.SH-Jobtickets. Selbstverständlich unterstützen wir Ihren Arbeitgeber mit Kommunikationsmedien, unternehmensinternen Kampagnen und Promotion-Formaten, um die Abnahmemenge auf 5 oder mehr Jobtickets zu steigern. Außerdem gibt es zu Beginn des Rahmenvertrages ausreichend Zeit, um die Mindestabnahmemenge zu erreichen, es müssen nicht gleich im ersten Monat 5 Jobtickets abgenommen werden.

    Hat Ihr Unternehmen mehrere Filialen oder Betriebsstätten, gilt die Mindestabnahmemenge für alle Filialen/Betriebsstätten gemeinsam. Gibt es in Ihrem Unternehmen bereits einen Rahmenvertrag zum ProfiTicket im Hamburger Verkehrsverbund (hvv) abgeschlossen, ist die Teilnahme am NAH.SH-Jobticket schon ab einer Person möglich.

    Die Mindestabnahmemenge ist trotzdem zu hoch? Kein Problem – mit der Monatskarte im Abo gibt es eine attraktive Alternative. Hier können Arbeitgeber ganz ohne Rahmenvertrag einen Fahrtkostenzuschuss zahlen, der steuer- und sozialabgabenfrei ist.

  • Allgemeine Fragen zum NAH.SH-Jobticket,
    z.B. Konditionen, Preise, Verbindungsauskünfte, NAH.SH-App:

    NAH.SH-Kundendialog
    T. 0431.660 19 449 (mo-sa. von 8 bis 18 Uhr)
    E-Mail: kundendialog@nah.sh

    Fragen zu Ihrem bestehenden Abo des NAH.SH-Jobtickets
    z.B. Bestellung, Zahlung, Änderung oder Kündigung:

    DB Vertrieb GmbH
    Abo-Center Hamburg
    Postfach 800369
    21003 Hamburg
    T. 0431.88 72 96 48
    E-Mail: sht-jobticket@bahn.de

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