Maskenpflicht
Infolge der Anpassung der Verordnung des Landes Schleswig-Holstein zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist die Maskenpflicht in den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs in Schleswig Holstein zum 01.01.2023 entfallen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nicht mehr getragen werden, Sie können dies aber selbstverständlich freiwillig tun.
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Ab dem Überschreiten der Landesgrenze gelten die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.
Mit Stand vom 01.01.2023 besteht in Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Pflicht, in den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs eine Atemschutzmaske nach dem FFP2-Standard oder vergleichbar oder eine medizinische OP-Maske zu tragen. Demnach ist bei Fahrten aus Schleswig-Holstein in das jeweilige Bundesland ab dem Überschreiten der Landesgrenze eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung aufzusetzen; bei Fahrten nach Schleswig-Holstein kann die Maske ab der Landesgrenze abgenommen werden.
Aktuelle Informationen zur Maskenpflicht ...
- in Hamburg und im nördlichen Niedersachsen erhalten Sie z.B. auf den Seiten des Hamburger Verkehrsverbundes,
- in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie z.B. auf den Seiten der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.
Bitte beachten Sie, dass sich die Rechtslage aufgrund neuer Erlasse und Verfügungen des Gesetzgebers ändern kann.
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In den Zügen des Fernverkehrs (z.B. ICE, IC, EC, Sylt Shuttle Plus) besteht voraussichtlich bis zum 01.02.2023 die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske nach dem FFP2-Standard oder vergleichbar, Kinder ab 6 bis einschließlich 13 Jahren dürfen auch eine medizinische OP-Maske tragen.
Diese Regelung ist durch das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt und gilt auch bei Fahrten mit Fernverkehrszügen innerhalb von Schleswig-Holstein.
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Im Nahverkehr gibt es kein erhöhtes Infektionsrisiko – das ist das Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchungen, z.B. der Pendler-Coronastudie der Charité. Um sich besser zu schützen, können Sie freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung benutzen, zum Beispiel bei einer akuten Krankheitswelle.