Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
Fahrgäste mit Gepäck und Fahrrädern am Bahngleis
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Fahrradmitnahme

Die Fahrradmitnahme ist in Schleswig-Holstein in allen Nahverkehrszügen (RE, RB, NBE, AKN, erixx, neg, Arriva), Regional- und Stadtbussen sowie bei der Kieler Fördeschifffahrt möglich, sofern die Platzkapazitäten dies zulassen. Für die Fahrradmitnahme benötigen Sie eine Fahrradkarte:

  • Die Fahrradtageskarte für 5,00 Euro berechtigt zu beliebig häufiger Mitnahme auf der gewählten Strecke (Hin- und Rückfahrten) am aufgedruckten Tag bis 6 Uhr des Folgetages. Als Netzkarte für das Gesamtnetz SH-Tarif ist sie ab 5,90 Euro erhältlich.
  • Für kurze Strecken unter Preisstufe 4 mit dem Bus oder der Kieler Fördeschifffahrt gibt es die günstige Fahrradeinzelkarte für eine einfache Fahrt.

Erhältlich im Bus, an Fahrkartenautomaten und personalbedienten Verkaufsstellen (Karte | PDF). Die Fahrradtageskarte ist auch als Handy-Ticket und als Online-Ticket zum Selbstausdruck erhältlich.

Gut zu wissen:

  • Eine Mitnahme ist nur bei ausreichender Platzkapazität möglich, wenn die sichere Unterbringung gewährleistet ist. Die Mitnahme kann nicht garantiert werden; ein Recht auf Mitnahme besteht nicht. Kinderwagen und Rollstühle genießen Vorrang.
  • Im Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) gibt es Sperrzeiten, in denen die Fahrradmitnehme generell ausgeschlossen ist: montags bis freitags von 6 bis 9 Uhr und von 16 bis 18 Uhr ist die Mitnahme in U-, S-, A-Bahnen und auf Buslinien generell nicht möglich, auch nicht mit einer Fahrradkarte des SH-Tarifs. Diese Sperrzeiten gelten jedoch nicht während der Hamburger Sommerferien.
  • Bitte stellen Sie Ihr Rad stets in den besonders gekennzeichneten Mehrzweckabteilen ab. Sind diese nicht vorhanden, nutzen Sie die Einstiegsräume und Bereiche mit Klappsitzen. Sichern Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt.
  • Die Mitnahme ist beschränkt auf handelsübliche zweirädrige, einsitzige Fahrräder sowie entsprechende Fahrräder mit Elektromotor (im Weiteren E-Bike genannt), z.B. E-Bikes, Pedelecs, schnelle Pedelecs.
  • Nur im Bahnverkehr können auch Liegeräder, Tandems, Segways und Scuddys sowie Sondergepäck wie Surfbretter und Bollerwagen zum Tarif einer Fahrradtageskarte mitgenommen werden, sofern im Einzelfall ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist; siehe Übersicht zur Fahrradmitnahme im Bahnverkehr.
  • Im Bahnverkehr können zusammengeklappte Fahrräder/E-Bikes, die wie Handgepäck untergebracht sind, unentgeltlich mitgenommen werden (max. Koffergröße).
  • Im Busverkehr können zusammengeklappte Fahrräder/E-Bikes unentgeltlich mitgenommen werden, wenn sie vollständig in einer Tasche verstaut sind.
  • Auf den Fähren der Kieler Fördeschifffahrt bei der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK) erfolgt die Fahrradmitnahme auf der Schwentine-Fährlinie F2 im Rahmen eines Modellversuchs bis auf Weiteres kostenlos.
  • Für die Mitnahme von Tretrollern / E-Tretrollern, auch als E-Scooter und E-Roller bezeichnet, die die Größe eines Fahrrads erreichen, gelten dieselben Regelungen wie für die Fahrradmitnahme:
    • für die Mitnahme ist eine Fahrradtageskarte bzw. Fahrradeinzelkarte erforderlich,
    • Kleinere Tretroller / E-Tretroller sowie zusammengeklappte Tretroller / E-Tretroller, die wie Handgepäck untergebracht sind, werden bei vorhandenen Platzkapazitäten unentgeltlich befördert. Bitte legen Sie Ihren Tretroller / E-Tretroller bevor Sie einsteigen und während der Fahrt möglichst immer zusammen – das spart Platz und ist für alle sicherer!
    • In den Stadtverkehren Flensburg und Rendsburg sowie auf allen Linien der Rohde Verkehsbetriebe ist ist die Mitnahme von E-Tretrollern aus Sicherheitsgründen untersagt.
  • Lastenräder sind aus Platz- und Sicherheitsgründen von der Mitnahme ausgeschlossen. Hiervon abweichend ist bei ausreichender Platzkapazität eine Mitnahme bei der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK) möglich, wenn die Fahrt durch eine der neuen Plug-in-Hybrid-Personenfähren oder der vollelektrischen Fähren durchgeführt wird. Nähere Informationen erhalten Sie bei der SFK.

Bitte beachten Sie: Für die Fahrradmitnahme gelten abweichende Bestimmungen

  • wenn sich Start- und Zielort im Hamburger Verkehrsverbund (hvv) befinden; es gilt der hvv-Tarif.
  • bei reinen Busfahrten auf den Nordseeinseln; es gelten die Haustarife der Verkehrsunternehmen.