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Aktualisierung: Marschbahn-Pendler können ab Montag Entschädigung beantragen

Entschädigungsportal am Montag ab 14 Uhr geöffnet – Land, NAH.SH und DB Regio entschädigen Abokunden – Pendler haben bis zum 10. Juni 2018 Zeit, Entschädigung zu beantragen

Land Schleswig-Holstein, NAH.SH und DB Regio entschädigen Marschbahnpendler über die NAH.SH-Garantie hinaus: Für die Verspätungen und Ausfälle auf der Teilstrecke zwischen Itzehoe und Westerland (Linien RE 6 und RB 62) erhalten Pendler eine Sonderentschädigung. DB Regio hat für die Abwicklung der Entschädigung ein Online-Portal eingerichtet, das am 16. April um 14 Uhr geöffnet wird und bis zum 10. Juni 2018 genutzt werden kann.

Wer bekommt die Entschädigung?

Die Entschädigung für Abokunden erfolgt pauschal und unabhängig vom Fahrkartenwert. Sie gilt für Fahrgäste, die regelmäßig ganz oder teilweise auf dem Streckenabschnitt zwischen Itzehoe und Westerland unterwegs sind. Pendler mit Fahrkarten der 2. Klasse erhalten einmalig 50 Euro, Pendler mit Fahrkarten der 1. Klasse einmalig 75 Euro. Der Betrag wird nur einmal je Person und je Fahrkarte ausgezahlt.

Grundlage ist eine Monatskarte im Abonnement. Dazu zählen auch Fernverkehrsabonnements für den Abschnitt Itzehoe – Westerland und die entsprechenden Schülerkarten. Schwerbehinderte mit einer Wertmarke erhalten ebenfalls eine Entschädigung, wenn sie einen Nachweis erbringen, dass sie auf den entsprechenden Abschnitten unterwegs sind – das kann zum Beispiel die Bestätigung eines Arbeitgebers oder Bildungsträgers sein. Monatskartenbesitzer ohne Abo, die fünf Monatskarten seit Oktober 2017 vorlegen können, werden ebenfalls berücksichtigt.

Es handelt sich bei der Sonderentschädigung um eine freiwillige Leistung des Landes, der NAH.SH GmbH und der DB Regio AG. Fahrgäste, die von der Entschädigung ausgenommen sind, können wie gewohnt die NAH.SH-Garantie oder die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.

Wie erhalten Fahrgäste die Entschädigung?

DB Regio kümmert sich um die Abwicklung der Zahlungen per Überweisung. Alle Aboinhaber, die die Entschädigung beantragen möchten, können sie ab Montag in dem dafür eingerichteten Portal von DB Regio beantragen. Die Antragsteller übermitteln dafür ihre Kontakt- und Bankdaten sowie einen Scan ihrer Fahrkarte und der geforderten Nachweise an DB Regio. Die Bearbeitung der Entschädigungsansprüche kann bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen. Das Beantragen der Entschädigung ist ausschließlich über das Online-Portal möglich. Das Portal ist ab Montag um 14 Uhr über diesen Link erreichbar: bahn.de/netz-west

Hintergrund der Entschädigung:

Das Verkehrsministerium und die NAH.SH haben im Februar einen Sondermalus (Zahlungsabzug) gegenüber der DB Regio verhängt. Danach behält das Land monatlich 250.000 Euro von DB Regio ein, wenn die Pünktlichkeit unter 90 Prozent liegt und 100.000 Euro je Monat, in dem mehr als ein Prozent der Zugkilometer ausfällt. Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz hatte im Februar im Landtag in Kiel mitgeteilt, dass mit dem Sondermalus Sylt-Pendler entschädigt werden sollen.