Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
zurück

Marschbahn-Pendler können ab Donnerstag Entschädigung für September und Oktober beantragen

Fahrgäste können Anträge bis zum 15. Dezember stellen - Abwicklung läuft über DB Regio

Für die Verspätungen und Ausfälle auf der Teilstrecke zwischen Itzehoe und Westerland (Linien RE 6 und RB 62) im September und Oktober erhalten Pendler eine weitere Sonderentschädigung. Die Abwicklung läuft wieder über das Online-Portal von DB Regio.

Vom 15. November, ab 10 Uhr, bis zum 15. Dezember haben Abokunden Zeit, ihren Antrag zu stellen. Das Land Schleswig-Holstein und NAH.SH entschädigen Marschbahnpendler damit ein weiteres Mal über die NAH.SH-Garantie hinaus. DB Regio kümmert sich um die Abwicklung der Zahlungen.

Wer bekommt die Entschädigung?

Die Entschädigung für Abokunden erfolgt – wie die Entschädigung in den Vormonaten – pauschal und unabhängig vom Fahrkartenwert. Sie gilt für Fahrgäste, die regelmäßig ganz oder teilweise auf dem Streckenabschnitt zwischen Itzehoe und Westerland unterwegs sind. Pendler mit Fahrkarten der 2. Klasse erhalten eine Entschädigung von 50 Euro, Pendler mit Fahrkarten der 1. Klasse eine Entschädigung von 75 Euro. Der Betrag wird nur einmal je Person und je Fahrkarte ausgezahlt.

Grundlage ist eine Monatskarte im Abonnement. Dazu zählen auch Fernverkehrsabonnements für den Abschnitt Itzehoe – Westerland und die entsprechenden Schülerkarten. Schwerbehinderte mit einer Wertmarke erhalten ebenfalls eine Entschädigung, wenn sie einen Nachweis erbringen, dass sie auf den entsprechenden Abschnitten unterwegs sind – das kann zum Beispiel die Bestätigung eines Arbeitgebers oder Bildungsträgers sein. Monatskartenbesitzer ohne Abo, die für den jeweiligen Entschädigungsmonat rückwirkend fünf Monatskarten vorlegen können, werden ebenfalls berücksichtigt (September: ab Mai; Oktober: ab Juni).

Es handelt sich bei der Sonderentschädigung um eine freiwillige Leistung des Landes und der NAH.SH GmbH. Fahrgäste, die von der Entschädigung ausgenommen sind, können wie gewohnt die NAH.SH-Garantie oder die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.

Wie erhalten Fahrgäste die Entschädigung?

DB Regio kümmert sich um die Abwicklung der Entschädigung per Überweisung. Die Antragsteller übermitteln ihre Kontakt- und Bankdaten sowie einen Scan ihrer Fahrkarte über das Online-Portal an DB Regio. Die Bearbeitung der Entschädigungsansprüche kann bis zu 15 Tage in Anspruch nehmen. Das Beantragen ist ausschließlich über das Online-Portal möglich, das über diesen Link erreichbar ist: bahn.de/netz-west