Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
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Hinweis zur Maskenpflicht im Nahverkehr

Maskenpflicht an Bahnhöfen und Haltestellen aufgehoben – Medizinische Maskenpflicht in Bahn und Bus gilt nach wie vor – NAH.SH empfiehlt weiterhin das Tragen von FFP2-Masken.

Hinweis in eigener Sache:

Liebe Fahrgäste,

wir möchten, dass Sie weiterhin sicher mit dem Nahverkehr in Schleswig-Holstein reisen können. Bitte beachten Sie die Bestimmungen der schleswig-holsteinischen Landesverordnung zum Tragen qualifizierter Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln (§18). Wir empfehlen das Tragen von FFP2-Masken.

Für Haltestellen und Bahnhöfe in Schleswig-Holstein empfehlen wir weiterhin, ebenfalls eine Maske zu tragen, wenn ausreichender Abstand nicht möglich ist. Eine Maskenpflicht gilt hier gemäß Landesverordnung nicht mehr.

Bitte beachten Sie, dass in den angrenzenden Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ggf. andere Regeln gelten können. Das betrifft insbesondere die Maskenpflicht an Haltestellen und Bahnhöfen.