Konditionen – Häufige Fragen
-
Das Deutschlandticket soll ein Baustein zur Verkehrswende sein: Durch den günstigen Preis soll die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs gefördert werden. Das funktioniert am besten mit einem kostengünstigen Abo. Deshalb haben Bund und Länder festgelegt, dass das Deutschlandticket ausschließlich im Abonnement ausgegeben wird.
-
Aufgrund des Abocharakters ist der Kauf des Deutschlandtickets an den Fahrkartenautomaten oder im Bus nicht möglich. Stattdessen können Sie es bequem online bestellen – direkt hier bei NAH.SH.
Hier können Sie das Deutschlandticket bestellen:
- in der NAH.SH-App für Android (ab Version 8.0) und iOS (ab Version 14.5) können Sie Ihr persönliches Deutschlandticket jederzeit abschließen. Einfach in der App den Menüpunkt „D-Ticket Abo | andere Tickets“ auswählen und bestellen. Das Handy-Ticket wird sofort geladen, sodass Sie gleich losfahren können. Alternativ starten Sie zum nächsten Monatsbeginn. Infos zur Bestellung in der NAH.SH-App
- in unserer Online-Bestellstrecke direkt hier auf der NAH.SH-Seite können Sie das Deutschlandticket auch für eine andere Person, zum Beispiel Ihre Kinder, abschließen. Hier geht es zur Online-Bestellstrecke:
DEUTSCHLANDTICKET BESTELLEN
Über diesen Link schließen Sie einen Abovertrag mit der DB Vertrieb GmbH ab. Vertragspartner und Ansprechpartner zum Abovertrag ist: DB Vertrieb GmbH, Abo-Center Hamburg, T. 0431.88 72 96 48, E-Mail: abo-sht@bahn.de. - bei einem unserer regionalen Vertriebspartner:
- KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH – bis zum 10. des Monats bestellen, gilt ab 1. des Folgemonats
- Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH – bis zum 15. des Monats bestellen, gilt ab 1. des Folgemonats
- Aktiv Bus Flensburg GmbH – bis zum 15. des Monats bestellen, gilt ab 1. des Folgemonats
- Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH – bis zum 15. des Monats bestellen, gilt ab 1. des Folgemonats
Zudem sind wir Ihnen vor Ort bei der Bestellung behilflich – in allen DB Reisezentren und DB Agenturen sowie in diesen Verkaufsstellen:
Kiel:
KVG-Servicezentrale im Umsteiger, Sophienblatt 29
Mo.-Fr.: 06:30-19:00 Uhr
Sa.: 08:15-16:00 UhrKVG-Servicepunkt, Werftstraße 233-243
Mo.-Di.: 07:00-15:00 Uhr
Mi.: 07:00-12:00 Uhr
Do.: 07:00-15:00 Uhr
Fr.: 07:00-12:30 UhrLübeck:
Stadtwerke Lübeck Mobil ServiceCenter am ZOB, Hansestraße 10
Mo.-Fr.: 06:30-19:00 Uhr
Sa.: 09:00-16:00 Uhr
Stadtwerke Lübeck Mobil Bus+Fähre ServiceCenter Travemünde, Vorderreihe 12a
Mo.-Fr.: 08:30-13:00 Uhr, 13:30-16:30 Uhr
Sa. (von Mai-September): 09:00-13:00 Uhr, 13:30-16:00 UhrFlensburg:
Mobilitätszentrale in der Holmpassage, Eingang ZOB
Mo.-Fr.: 09:00-18:00 Uhr
Sa.: 10:00-13:00 Uhr -
Auf Beschluss von Bund und Ländern ist das Deutschlandticket ein digitales Ticket, das wir Ihnen als praktisches Handy-Ticket für Ihr Smartphone anbieten.
Als Alternative zum Handy-Ticket können Sie das Deutschlandticket in Form einer Chipkarte bestellen. Dabei wird das Ticket auf dem Chip einer speziellen Scheckkarte abgespeichert. Bei der Fahrkartenkontrolle und beim Einstieg in den Bus wird diese Karte an einem Lesegerät vorgehalten, ähnlich wie beim kontaktlosen Bezahlen per Karte. Deutschlandticket als Chipkarte bestellen
Seit Januar 2024 darf das Deutschlandticket nicht mehr als Papierfahrkarte ausgegeben werden.
-
Ja, in Schleswig-Holstein profitieren Schüler*innen und Azubis in einer rein schulischen Ausbildung sogar von einem Rabatt in Höhe von 20,– Euro pro Kalendermonat auf den Preis des Deutschlandtickets – mit dem Deutschland-Schulticket.
Das Deutschland-Schulticket ist ein reguläres Deutschlandticket zu einem ermäßigten Preis. Für die Nutzung gelten die bekannten Konditionen des Deutschlandtickets.
-
Viele Fahrschüler*innen erhalten im Rahmen des sogenannten Listenschülerverfahrens eine kostenfreie Fahrkarte vom Kreis bzw. Schulwegkostenträger gestellt – in der Regel ein Deutschlandticket. Wer einen Anspruch auf eine kostenfreie Fahrkarte hat und wie diese erhältlich ist, wird durch die Schülerbeförderungssatzung des Wohnort-Kreises festgelegt. So verfahren die einzelnen Kreise bzw. Schulwegkostenträger im Schuljahr 2025/2026:
- Kreise Nordfriesland, Dithmarschen, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Ostholstein sowie im Hamburger Verkehrsverbund (hvv) befindliche Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn:
An alle Schüler*innen, die nach der Schülerbeförderungssatzung ihres Wohnortkreises Anspruch auf die Ausgabe einer Fahrkarte haben, wird ein Deutschlandticket ausgegeben. - Kreis Steinburg:
An Schüler*innen, die nach der Schülerbeförderungssatzung Anspruch auf die Ausgabe einer Fahrkarte haben, wird ein Deutschlandticket ausgegeben, sofern der Preis der streckenbezogenen Schülermonatskarte über 58,– Euro liegt. Liegt der Preis darunter, wird eine streckenbezogene Schülerjahreskarte ausgegeben. Diese kann auf Antrag und gegen Zahlung des Differenzpreises in ein Deutschlandticket umgetauscht werden.
Befindet sich der Erstwohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein, gelten die Regelungen des jeweiligen Wohnortkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kreis bzw. Schulwegkostenträger.
Alle Angaben ohne Gewähr. - Kreise Nordfriesland, Dithmarschen, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Ostholstein sowie im Hamburger Verkehrsverbund (hvv) befindliche Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn:
-
Viele Fahrschüler*innen erhalten im Rahmen des sogenannten Listenschülerverfahrens eine kostenfreie Fahrkarte vom Kreis bzw. Schulwegkostenträger gestellt – in der Regel ein Deutschlandticket. Diese Deutschlandtickets gelten auch während der Schulferien.
Für die Sommerferien bzw. zum Schuljahreswechsel gelten grundsätzlich die Regelungen der folgenden Liste. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Vorgehensweise bei einzelnen Schulwegkostenträgern abweichen kann – spezifische Informationen erhalten Sie immer bei dem Schulwegkostenträger, der die Fahrtkosten übernimmt.
- Kreis Nordfriesland:
Alle Schülerjahreskarten des Schuljahres 2024/2025 gelten bis einschließlich 31.08.2025 und können danach nicht mehr genutzt werden. Für das Schuljahr 2025/2026 ist eine neue Chipkarte zu beantragen, die dann ab dem 01.09.2025 gilt. Antragstellung online über das OLAV-Antragsverfahren: www.ticket-olav.de. - Kreise Rendsburg-Eckernförde, Plön, Steinburg:
Bei Schüler*innen, bei denen der Anspruch auf die Ausgabe einer Schülerjahreskarte zum Ende des Schuljahres entfällt, z.B. nach Vollendung des 10. Schuljahres, oder wenn die Schule gewechselt oder verlassen wird, gilt die Schülerjahreskarte bis einschließlich 31.07. des Jahres. - Kreis Ostholstein:
Bei Schüler*innen, bei denen der Anspruch auf die Ausgabe einer Schülerjahreskarte zum Ende des Schuljahres entfällt, z.B. nach Vollendung des 10. Schuljahres, oder wenn die Schule gewechselt oder verlassen wird, gilt die Schülerjahreskarte bis einschließlich zum Ende des Kalendermonats, in dem der letzte Tag der Sommerferien liegt – somit gelten Schülerjahreskarten des Schuljahres 2024/2025 bis zum 30.09.2025. - Kreise Schleswig-Flensburg, Dithmarschen sowie im Hamburger Verkehrsverbund (hvv) befindliche Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn:
Bei Schüler*innen, bei denen der Anspruch auf die Ausgabe einer Schülerjahreskarte zum Ende des Schuljahres entfällt, z.B. nach Vollendung des 10. Schuljahres, oder wenn die Schule gewechselt oder verlassen wird, gilt die Schülerjahreskarte bis einschließlich 31.08. des Jahres.
Befindet sich der Erstwohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein, gelten die Regelungen des jeweiligen Wohnortkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kreis bzw. Schulwegkostenträger.
Alle Angaben ohne Gewähr. - Kreis Nordfriesland:
-
Seit dem Wintersemester 2024/2025 erhalten Studierende der teilnehmenden Hochschulen in Schleswig-Holstein als Semesterticket das Deutschlandticket.
Teilnehmehmende Hochschulen:
- Kiel (CAU, FH, Muthesius),
- Lübeck (Uni, TH, Musikhochschule) und
- Flensburg (Europa-Universität, Hochschule).
-
Die Nutzung der 1. Wagenklasse ist nicht im Deutschlandticket enthalten; es gelten die Regelungen des Verkehrsverbundes, in dem Sie unterwegs sind. Im Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif):
- Sie können die 1. Klasse nutzen, wenn Sie den hierfür erforderlichen Zuschlag zahlen. Dazu erwerben Sie für jede Fahrt vor Fahrtantritt eine Übergangskarte. Der Preis der Übergangskarte entspricht der Differenz zwischen dem regulären Fahrpreis für die 2. Klasse und dem Fahrpreis für die 1. Klasse. Beispiel: Von Kiel nach Neumünster, Rendsburg bzw. Eckernförde kostet die Übergangskarte rund 5 Euro für eine einfache Fahrt.
- Wenn Sie eine BahnCard 1. Klasse oder eine SH-Card haben und eine Einzelkarte Übergang erwerben, erhalten Sie diese mit dem gewohnten Rabatt von 25 %.
- Beachten Sie, dass die Übergangskarte nur auf der gewählten Strecke gilt. Deshalb ist für jede Fahrt, bei der Sie die 1. Klasse nutzen, eine neue Übergangskarte erforderlich.
- Übergangskarten gibt es am Fahrkartenautomaten, als Handy-Ticket im DB Navigator oder im Reisezentrum.
Tipp für Vielfahrer*innen mit Stammstrecke
Übergangskarten gibt es auch als Monatskarte oder als Abonnement. Damit können Sie dem Deutschlandticket ein Upgrade geben und es auf Ihrer Strecke in der 1. Klasse nutzen. Das ist in der Regel günstiger, als wenn Sie ein regionales Abo für die 1. Klasse abschließen.
Die Übergangskarte kostet von Kiel nach Neumünster, Rendsburg bzw. Eckernförde als Monatskarte rund 100,– Euro und als Abo rund 85 Euro. Monatskarten für den Übergang in die 1. Klasse erhalten Sie am Fahrkartenautomaten und im Reisezentrum; Abos für den Übergang in die 1. Klasse sind bei der Deutschen Bahn im Reisezentrum buchbar, auch für Strecken der Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nicht zum DB-Konzern gehören. Beachten Sie, dass auch Übergangskarten als (Abo-)Monatskarte nur auf der gewählten Strecke gelten.
-
Es handelt sich um ein dauerhaftes Angebot.
-
Entscheidungen zum Deutschlandticket werden vom Bund und den Ländern getroffen. Sie geben auch die Konditionen und des Preis des Deutschlandtickets vor.
-
Ja, alle Fahrkarten des SH-Tarifs, auch Monatskarten und Abos, werden weiterhin für alle Relationen angeboten – zu den bekannten Konditionen. So können Sie das für Sie passende Angebot auswählen.
-
Ja, ein Wechsel ist zu jedem Monatsbeginn möglich. In zwei Schritten kehren Sie vom Deutschlandticket zum regionalen Abo im SH-Tarif oder dem regionalen NAH.SH-Jobticket zurück:
1. Deutschlandticket kündigen
Sie kündigen den Abovertrag für Ihr Deutschlandticket. Wenn die Kündigung spätestens am 10. eines Monats bei dem Verkehrsunternehmen eingeht, bei dem Sie das Abo abgeschlossen haben, läuft es am Ende desselben Kalendermonats aus.2. Regionales Abo im SH-Tarif neu abschließen
Sie schließen das regionale Abo im SH-Tarif bzw. das regionale NAH.SH-Jobticket mit Geltungsbeginn im nächsten Kalendermonat neu ab. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bestellung bis zum 15. des Vormonats beim Verkehrsunternehmen eingehen muss.
zur Bestellung von regionalen Abos des SH-Tarifs
zur Bestellung des regionalen NAH.SH-JobticketsDer Wechsel ist für Sie kostenlos; es erfolgt keine Nachberechnung.
Hinweis: Das regionale Abo im SH-Tarif gibt es derzeit nur als Papierfahrkarte. Wir arbeiten daran, es auch als Handy-Ticket anbieten zu können.