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Freiwilliger Erwerb

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Das Semesterticket Schleswig-Holstein basiert auf dem Solidarprinzip: es muss von allen Vollzeitstudierenden der teilnehmenden Hochschulen abgenommen werden. Gleichzeitig ist es nur für Studierende erhältlich, die an einer der teilnehmenden Hochschulen eingeschrieben sind, denn nur diese Hochschulen haben dem Solidarprinzip zugestimmt.

An den teilnehmenden Hochschulen kann in bestimmten Ausnahmefällen auf Antrag ein freiwilliger Erwerb durch Studierende erfolgen, die das Semesterticket nicht erhalten, weil sie keine Vollzeitstudierenden sind. Dies betrifft z.B. Studierende, die sich offiziell, aber befristet an der Hochschule aufhalten, z.B. im Rahmen von Austauschprogrammen. Für welche Personengruppen dies möglich ist, richtet sich nach den bisherigen Regelungen der regionalen Semestertickets, sie sind an jeder Hochschule anders. Entscheidend sind die Regelungen der Hochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist.

Ist ein freiwilliger Erwerb möglich, erhält der/die Studierende nach Freigabe durch den AStA eine E-Mail mit einem Link, über den er sein Semesterticket Schleswig-Holstein bestellen kann. Die Bestellung ist innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen.

Hinweis: Bei einem freiwilligen Erwerb sind sowohl das Semesterticket Schleswig-Holstein als auch das regionale Semesterticket zu erwerben.

 

Regelungen zum freiwilligen Erwerb an den einzelnen Hochschulen

  • Ein freiwilliger Erwerb ist auf Antrag beim AStA möglich für:

    • Studierende, die sich im Rahmen eines Auslandssemesters an der CAU befinden; dem Antrag ist eine Kopie der entsprechenden Bescheinigung der CAU beizufügen;
    • Studierende, die in Vorbereitung auf das Studium einen qualifizierenden Deutschkurs an der CAU absolvieren; dem Antrag ist eine Kopie der entsprechenden Bescheinigung der CAU beizufügen.

    Es gelten die Regelungen der Beitragssatzung der Studierendenschaft der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

    Ansprechpartner: AStA/Studierendenservice der CAU Kiel.

  • Ein freiwilliger Erwerb ist nicht möglich.

    Es gelten die Regelungen der Beitragssatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel in der aktuellen Fassung.

    Ansprechpartner: AStA der FH Kiel.

  • Ein freiwilliger Erwerb ist nicht möglich.

    Es gelten die Regelungen der Beitragsordnung der Muthesius Kunsthochschule Kiel in der aktuellen Fassung.

    Ansprechpartner: AStA/Studierendenservice der Muthesius Kunsthochschule Kiel.

  • Ein freiwilliger Erwerb ist auf Antrag beim AStA für bestimmte Personengruppen möglich.

    Es gelten die Regelungen der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität zu Lübeck in der aktuellen Fassung.

    Ansprechpartner: AStA der Uni Lübeck.

  • Ein freiwilliger Erwerb ist auf Antrag beim AStA für bestimmte Personengruppen möglich.

    Es gelten die Regelungen der Beitragsordnung (Satzung) der Studierendenschaft an der Technischen Hochschule Lübeck in der aktuellen Fassung.

    Ansprechpartner: AStA/Studierendenservice der TH Lübeck.

  • Ein freiwilliger Erwerb ist auf Antrag beim AStA für bestimmte Personengruppen möglich.

    Es gelten die Regelungen der Beitragsordnung (Satzung) der Studierendenschaft der Musikhochschule Lübeck in der aktuellen Fassung.

    Ansprechpartner: AStA/Studierendenservice der Musikhochschule Lübeck.

  • Ein freiwilliger Erwerb ist auf Antrag beim AStA möglich für:

    • Studierende, die sich im Rahmen eines Auslandssemesters an der Europa-Universität Flensburg befinden; dem Antrag ist eine Kopie der entsprechenden Bescheinigung der Europa-Universität Flensburg beizufügen;
    • Studierende, die in Vorbereitung auf das Studium einen qualifizierenden Deutschkurs an der Europa-Universität Flensburg absolvieren; dem Antrag ist eine Kopie der entsprechenden Bescheinigung der Europa-Universität Flensburg beizufügen.

    Es gelten die Regelungen der Beitragssatzung der Studierendenschaft der Europa-Universität Flensburg in der aktuellen Fassung.

    Ansprechpartner: AStA/Studierendenservice der Europa-Universität Flensburg.

  • Ein freiwilliger Erwerb ist auf Antrag beim AStA für bestimmte Personengruppen möglich.

    Es gelten die Regelungen der Beitragsordnung (Satzung) der Studierendenschaft der Hochschule Flensburg in der aktuellen Fassung.

    Ansprechpartner: AStA/Studierendenservice der Hochschule Flensburg.