Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
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Barrierefreier Nahverkehr: Verbund erfasst Haltestellen

Wie ist es um die Barrierefreiheit der Bushaltestellen in Schleswig-Holstein bestellt? Wo können in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Menschen bereits jetzt den Nahverkehr ohne Probleme nutzen? Wo besteht noch Handlungsbedarf?

Antworten auf diese Fragen will das Projekt „Haltestellenkataster für Schleswig-Holstein“ geben, das NAH.SH zusammen mit zehn Kreisen und kreisfreien Städten gestartet hat. Dazu sollen ab Juni 2020 die Bushaltestellen in Schleswig-Holstein systematisch erfasst und die so gewonnen Daten in einem Datenbanksystem gespeichert werden.

Die Erhebung der Daten wird bis Ende des Jahres 2020 erfolgen. Sie erstreckt sich auf die etwa 13.000 Haltestellenmasten, die im Erhebungsgebiet stehen und deren genaue Zahl zu ermitteln ebenfalls Bestandteil des Projektes ist. Hintergrund ist die Notwendigkeit, den Nahverkehr gemäß UN-Behindertenrechtskonvention barrierefrei zu organisieren. Das Projekt versteht sich als der dazu notwendige erste Schritt. Handlungsbedarf besteht, da an vielen Haltestellen Zugangsbarrieren zur Haltestelle selbst oder in das Fahrzeug vorhanden sind. Da eine Ausbauplanung nur auf der Grundlage detaillierter Kenntnisse über die IST-Situation erfolgen kann, ist zunächst eine Sichtung und Bewertung aller Haltestellen erforderlich. Für den Ausbau verantwortlich sind beim überwiegenden Teil der Haltestellen die Gemeinden, aber auch Kreise und kreisfreie Städte oder das Land können zuständig sein. In einigen Kommunen liegen bereits Pläne für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen vor. Die Vorgehensweisen sind jedoch sehr uneinheitlich und im Hinblick auf die finanziellen Möglichkeiten oft sehr begrenzt. Zu klären, ob und wann die Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut werden können ist nicht Bestandteil des Projektes.

Durch die zentrale Koordination durch die NAH.SH ist eine landesweite, einheitliche Erhebung möglich und es können Kosten geteilt werden. Die im Haltestellenkataster erfassten Informationen sind außerdem wichtig, um landesweit eine barrierefreie Fahrplanauskunft anbieten zu können, bei der die Fahrgäste eine auf ihre individuellen Einschränkungen passgenaue Beschreibung der Barrierefreiheit für ihren Reiseverlauf erhalten. Um künftig auch deutschlandweit entsprechende Informationen bereitstellen zu können, haben sich die Bundesländer auf eine gemeinsame Plattform und einen Katalog einheitlicher Merkmale verständigt, die für eine barrierefreie Auskunft notwendig sind. Damit diese Daten auch aus Schleswig-Holstein eingespeist werden können, müssen die entsprechenden Merkmale im Haltestellenkataster hinterlegt sein.

An dem Projekt „Haltestellenkataster für Schleswig-Holstein“ sind die Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Steinburg beteiligt sowie die Städte Flensburg, Kiel und Neumünster. Die Stadt Lübeck sowie die Landkreise im Bereich des Hamburger Verkehrsverbunds verfügen bereits über ein zentrales Haltestellenkataster. Die Gesamtkosten des Projektes liegen bei rund 436.900 €. Davon werden 218.450 € durch das Land gefördert, die verbleibenden Kosten in Höhe von 218.450 € werden durch die Kreise bzw. kreisfreien Städte finanziert.