Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
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Eingeschränkte Fahrradmitnahme auf der Marschbahn

Sperrzeiten für Fahrräder während der Sommersaison - Begrenztes Zustiegsverbot auf den Linien RE 6 und RE 60

Auf der Marschbahn ist die Fahrradmitnahme vorübergehend nur noch begrenzt möglich: Wegen des Ersatzkonzeptes und der angespannten Fahrzeugsituation ist vom 7. Juli bis einschließlich 30. September 2017 die Fahrradmitnahme zwischen Hamburg und Westerland zu den Hauptverkehrszeiten ausgeschlossen. Täglich von 6 bis 9 Uhr und von 15 bis 19 Uhr dürfen keine Fahrräder mitfahren.

Die Regel betrifft die Linien RE 6 bzw. RE 60 der DB Regio, also alle durchgehenden Züge von Hamburg nach Westerland, und generell die Züge, die im Abschnitt Heide - Husum - Niebüll - Westerland unterwegs sind. Das Verbot gilt nicht für die Züge der Nordbahn und die Regionalbahn-Linie RB 62 zwischen Itzehoe und Heide. In der elektronischen Fahrplanauskunft steht bei den Verbindungen mit Zustiegsverbot ein entsprechender Hinweis.

Vor der Sperrfrist begonnene Fahrten dürfen während der Sperrzeiten beendet werden. Das Zustiegsverbot gilt auch, wenn Fahrgäste eine gültige Fahrradtageskarte für ihr Rad haben. Klapp- und Falträder dürfen mitgenommen werden, wenn sie vollständig zusammengeklappt sind und wie Handgepäck untergebracht werden können.

Fahrgäste, die bereits eine Fahrt mit Fahrradmitnahme gebucht haben und nun von der Sperrfrist betroffen sind, wenden sich bitte an den Kundendialog der DB Regio Schleswig-Holstein.

Eine Übersicht der Verbindungen zwischen Hamburg und Westerland finden Sie hier als PDF-Datei. Für alle Fahrten, die als RE 6 oder RE 60 gekennzeichnet sind, gelten die Sperrzeiten.