Hinweise zu Corona
In der aktuellen Situation ergeben sich viele Fragen auch zum Nahverkehr. Wir haben die wichtigsten aufgegriffen.
aktuelle Fahrplanänderungen wegen Coronavirus
Ist eine Mund-Nasen-Bedeckung im Nahverkehr Pflicht?
Ja, die Landesregierung hat verfügt, dass seit dem 29.04.2020 im Nahverkehr in Schleswig-Holstein bis auf Weiteres eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Seit dem 25.01.2021 ist infolge einer Anpassung der Corona-Landesverordnung Schleswig-Holsteins eine medizinische Maske zu tragen. Medizinische Masken sind:
- OP-Masken,
- FFP2-Masken,
- N95- bzw. KN95-Masken.
Ohne das Tragen einer solchen medizinischen Maske dürfen Bahn, Bus und die Fähren der Kieler Fördeschifffahrt (SFK) nicht betreten wurden. Seit dem 30.11.2020 gilt die Maskenpflicht zudem auch an Bahnhöfen, Haltepunkten und Bushaltestellen. Die Mund-Nasen-Bedeckung hilft, andere Menschen vor einer Ansteckung zu schützen. Denn auch Menschen, die unwissentlich infiziert sind und keine Symptome haben, können ansteckend sein. Überdies ist es eine Geste der Höflichkeit und gegenseitigen Rücksichtnahme.
Wichtig ist, dass Mund und Nase vollständig bedeckt sind. Tragen Sie die Maske bitte während der Fahrt, aber auch in Bahnhöfen, an Bahnsteigen, Haltestellen und in Verkaufsstellen. Denken Sie dabei daran, dass Abstandsregeln und Hygieneetikette auch beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingehalten werden müssen.
Bitte beachten Sie, dass Alltagsmasken, Tücher oder Schals seit dem 25.01.2021 nicht mehr ausreichend sind, um der Maskenpflicht nachzukommen. Die Nutzung von Masken mit Ausatemventil ist nicht gestattet, auch wenn es sich dabei um FFP2- oder auch FFP3-Masken handelt. Das Tragen von sogenannten Kunststoffvisieren, auch bekannt unter dem Namen Faceshields, gilt seit dem 24.10.2020 als nicht mehr geeignet. Sofern Sie ein Kunststoffvisier nutzen möchten, müssen Sie darunter bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Hingegen können Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind, weiterhin freiwillig Visiere verwenden.
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahren,
- Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies durch einen Nachweis glaubhaft machen können. Legen Sie hierzu bitte beim Einstieg oder bei der Fahrkartenkontrolle ein ärztliches Attest vor.
Erfahren Sie hier mehr zur Maskenpflicht im Nahverkehr.
Übrigens: Das Fahrpersonal braucht keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, denn die Fahrerinnen und Fahrer sind in den Zügen durch einen separaten Bereich geschützt, in den Bussen durch den gesperrten Vordereinstieg bzw. eine Hygieneschutzwand. Außerdem könnte es beim Tragen einer Maske zu Seh- und Sichtbeeinträchtigungen kommen, z.B. durch Verrutschen der Maske oder Beschlagen von Brillengläsern.
Was kann ich tun, um andere und mich im Nahverkehr vor dem Coronavirus zu schützen?
Der Nahverkehr ist kein Ort, der für die Gesundheit gefährlicher ist als andere Orte, sofern die bekannten Verhaltensempfehlungen eingehalten werden. Halten Sie sich unbedingt auch dann an die Regeln, wenn Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Abstand halten
Mit dem gewohnten Fahrplanangebot und durch den Einsatz großer Fahrzeuge steht viel Platz zur Verfügung. Wo es möglich ist, werden zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt, um stark genutzte Fahrten zu begleiten und zu entlasten. Dennoch kann es zur Hauptverkehrszeit, besonders am Morgen, vorkommen, dass der empfohlene Abstand von mindestens 1,50 Meter nicht sichergestellt werden kann. Auch dann können Sie einsteigen - einen vorgeschriebenen Mindestabstand gibt es im Nahverkehr nicht. Damit sich jedoch während der Fahrt alle wohl fühlen, helfen Sie mit:- Meiden Sie die Hauptverkehrszeit und fahren Sie früher oder später als sonst üblich, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben.
- Ist ein Bus so gut besetzt, dass eine Abstandswahrung nicht mehr gewährleistet ist, prüfen Sie, ob Sie den nächsten Bus abwarten können.
- Nutzen Sie bitte alle Einstiege. Verteilen Sie sich gleichmäßig im Fahrzeug.
- Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu aus- oder einsteigenden Fahrgästen.
- Erst aussteigen lassen! Treten Sie nacheinander in Bus und Bahn.
- Stehen Sie sich nicht Angesicht zu Angesicht gegenüber.
- Bitte verzichten Sie darauf, ein Fahrrad mitzunehmen, wenn eine hohe Nachfrage zu erwarten ist, z.B. zur Hauptverkehrszeit oder am Wochenende im Ausflugsverkehr, etwa nach Sylt. Damit helfen Sie, die Durchgänge freizuhalten und ermöglichen anderen Fahrgästen, ausreichend Abstand halten zu können.
- Hygieneetikette
Auch bei Lockerungen der Kontaktbeschränkungen bleibt die Hygieneetikette besonders wichtig und sollte daher noch bewusster befolgt werden. Beachten Sie also die bekannten Regeln: Husten und Niesen nur in die Armbeuge.
Welche Infektionsschutzmaßnahmen haben die Verkehrsunternehmen ergriffen?
Das Fahrpersonal wird zum Durchlüften der Fahrzeuge an den Haltestellen die Türen automatisch öffnen, soweit dies technisch möglich ist. Zum vorbeugenden Infektionsschutz werden die bisherigen intensiven Reinigungsmaßnahmen der Fahrzeuge und sonstigen Flächen selbstverständlich fortgesetzt. Hierbei gilt eine besondere Aufmerksamkeit den Berührflächen wie Haltestangen, -griffen und -schlaufen.
Gemäß Robert Koch-Institut ist die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des Virus über die sogenannte „Schmierinfektion“ gering, also die Aufnahme beispielsweise mit den Händen und die anschließende Zuführung zu den eigenen Schleimhäuten an Mund und Augen. Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch. Ein besonders wirksamer Schutz ist daher ein ausreichender Abstand zu anderen Menschen.
Deshalb halten die Verkehrsunternehmen ein möglichst großes Platzangebot bereit. Wo es möglich ist, werden zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt, um stark genutzte Fahrten zu begleiten und zu entlasten. Gerade in den Hauptverkehrszeiten ist dies manchmal nicht möglich - helfen Sie mit und verlegen Sie Ihre Fahrt auf einen Zeitraum, in dem weniger Menschen unterwegs sind, wenn Sie dies können.
Was ist bei der Schülerbeförderung zu beachten?
Busse und Bahnen verkehren nach dem gewohnten Fahrplan, auch die Schulbusse fahren zu den bekannten Zeiten, sodass alle Schüler*innen zur Schule und wieder nach Hause kommen können. Mit Öffnung der Schulen kann es im Bus etwas enger werden. Die bekannten Maßnahmen helfen, dass sich alle wohlfühlen:
- Medizinische Maske aufsetzen,
- Abstand halten und
- Hygieneetikette beachten.
Dieser Infofilm des VDV für Schüler*innen zeigt, wie die Schulfahrt mit dem Nahverkehr am besten klappt.
Übrigens: Im Nahverkehr gibt es keinen vorgeschriebenen Mindestabstand. Die Einhaltung der Regeln hilft, andere und sich selbst gut zu schützen. Und: Die Verkehrsunternehmen setzen soweit verfügbar große Fahrzeuge ein, damit so viel Platz wie möglich zur Verfügung steht.
Ich habe eine Fahrkarte im Vorverkauf erworben. Kann ich diese stornieren?
Ja, vor dem ersten Geltungstag können Sie Fahrkarten des SH-Tarifs, die an Verkaufsstellen oder Fahrkartenautomaten erworben wurden, kostenfrei stornieren. Der Fahrpreis wird in voller Höhe erstattet. Bitte beachten Sie, dass hierfür die Fahrkarte vor dem ersten Geltungstag zurückgegeben werden muss. Alle Regelungen finden Sie hier:
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Fahrkarten, die bei der Deutschen Bahn an Verkaufsstellen oder Fahrkartenautomaten erworben wurden
Eine Erstattung erfolgt vor Ort in den DB Reisezentren. Alternativ können Sie die Fahrkarte über den Kundendialog der Deutschen Bahn zurückgeben: Hierzu senden Sie die Fahrkarte bitte vor dem ersten Geltungstag (Datum des Poststempels) unter Angabe Ihrer Anschrift und Ihrer Bankverbindung an: DB Kundendialog, Postfach 100613, 96058 Bamberg. Der Fahrpreis wird Ihnen per Überweisung erstattet. -
Fahrkarten, die bei anderen Verkehrsunternehmen erworben wurden
Bitte wenden Sie sich an die Verkaufsstellen oder den Kundendialog des Unternehmens, das die Fahrkarte ausgegeben hat. Sofern keine Verkaufsstelle in der Nähe geöffnet ist, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zum Verkehrsunternehmen auf. -
Online-Tickets und Handy-Tickets
Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.
Kann ich mein Abo ab sofort oder rückwirkend stornieren?
Mit Ihrem Abo sind Sie flexibel und können die folgenden Regelungen in Anspruch nehmen:
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Erstattung bei Reiseunfähigkeit
Nutzen Sie ein persönliches Abonnement des SH-Tarifs (auf Ihrer Abokarte ist Ihr Name eingetragen), ist im Falle einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheit von mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen eine Erstattung möglich. Wenden Sie sich hierzu an das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie Ihr Abo abgeschlossen haben. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall ein Attest über eine Reiseunfähigkeit einreichen müssen. -
Kündigung
Wenn Sie Ihr Abo nicht mehr benötigen, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, jederzeit regulär zu kündigen. Liegt die Kündigung bis zum 15. des Monats beim Abo-Unternehmen vor, wird sie zum Ende des Monats wirksam. Wir hoffen jedoch, dass Sie uns gewogen bleiben.
Warum wird in einigen Bussen die vordere Tür nicht geöffnet?
Die meisten Busunternehmen haben ihre Fahrzeuge mit Hygieneschutzwänden ausgerüstet, ähnlich wie es im Einzelhandel mittlerweile üblich ist. In diesen Bussen sind sowohl der Vordereinstieg als auch der Fahrkartenverkauf beim Fahrpersonal möglich. Um Kontakte zu minimieren, wird jedoch weiterhin darum gebeten, Fahrkarten möglichst im Vorverkauf zu erwerben.
In seltenen Fällen konnte eine Hygieneschutzwand noch nicht installiert werden. Dann wird die vordere Tür mitunter nicht geöffnet. Dies ist eine vorsorgliche Maßnahme. Durch die Absperrung des Einstiegsbereichs und der vorderen Sitzreihe wird der notwendige Abstand erreicht, um das Fahrpersonal bestmöglich vor einer eventuellen Ansteckung zu schützen. Der Gesundheitsschutz des Fahrpersonals hat nach wie vor oberste Priorität. Ohne sie fahren Bus und Bahn nicht. Der Verkauf von Fahrkarten ist in diesen Fahrzeugen nicht möglich.
Wie verhalte ich mich, wenn ich beim Busfahrer keine Fahrkarte lösen kann?
Für den Erwerb von Fahrkarten stehen verschiedene kontaktarme oder kontaktlose Möglichkeiten zur Verfügung:
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Handy-Ticket
Mit der NAH.SH-App für Android, iOS und Huawei erhalten Sie Einzel-, Tages- und Kleingruppenkarten sowie die Fahrradtageskarte für alle Strecken im SH-Tarif direkt auf Ihr Smartphone, natürlich auch für den Busverkehr. Außerdem sind Kurzstreckenkarten für Kiel, Lübeck und Neumünster in der NAH.SH-App buchbar. Denken Sie daran, Ihr Handy-Ticket immer vor Fahrtantritt zu erwerben. - Online-Ticket zum Selbstausdruck
In unserem Webshop können Sie Einzel-, Tages- und Kleingruppenkarten zum Ausdruck buchen, für alle Strecken im SH-Tarif, auch im Vorverkauf. Starten Sie die Buchung direkt hier über den Routenplaner.
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Fahrkartenautomaten
An allen Bahnhöfen erhalten Sie das gesamte Fahrkartenangebot des SH-Tarifs, ausgenommen 4er-Karten. In Kiel steht Ihnen zusätzlich der Fahrkartenautomat der Kieler Verkehrsgesellschaft an der Servicezentrale „Umsteiger“ vor dem Hauptbahnhof zur Verfügung - dort erhalten Sie auch 4er-Karten. -
Verkaufsstellen
Bei den Verkaufsstellen (PDF) erhalten Sie das gesamte Fahrkartenangebot des SH-Tarifs, auch im Vorverkauf. Die Verkaufsstellen sind zu den üblichen Zeiten geöffnet.
Praktisch: Für Fahrten in Kiel und Lübeck können Sie sich mit 4er-Karten bevorraten und sparen so über 10% zur Einzelkarte - erhältlich in den Verkaufsstellen und -agenturen der Kieler Verkehrsgesellschaft und des Stadtverkehrs Lübeck.
Gibt es Fahrplaneinschränkungen im Nahverkehr?
Die Verkehrsunternehmen halten den Fahrbetrieb für Sie im gewohnten Umfang aufrecht. Dies hilft auch, einen ausreichenden Abstand in den Fahrzeugen zu ermöglichen. Es gibt nur geringe Einschränkungen:
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Nahverkehrszüge verkehren nach dem Regelfahrplan. An den Wochenenden, in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag entfallen vorübergehend einzelne Züge zwischen 0 Uhr und 4 Uhr. Zudem gibt es Einschränkungen in Hamburg bei U- und S-Bahnen im Nachtverkehr.
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Alle Busse in den Stadtverkehren und im Überlandverkehr verkehren nach dem Regelfahrplan. In Hamburg gibt es Einschränkungen im Nachtverkehr.
Aktuelle Fahrplanänderungen wegen Coronavirus
Stand: 16.04.2021
Hier haben wir Fahrplanänderungen aufgrund der Corona-Pandemie für Sie zusammengestellt. Gibt es für Ihre Linie bzw. Ihr Unternehmen keinen Eintrag, gilt der reguläre Fahrplan (ggf. Baustellenfahrplan; Baustellenfahrpläne für den Bahnverkehr finden Sie hier). Bitte informieren Sie sich zur Sicherheit vor Fahrtantritt auch bei dem Verkehrsunternehmen, mit dem Sie unterwegs sind, ob es kurzfristige Änderungen gibt.
Nahverkehrszüge
RE 7 Kiel Hbf - Neumünster - Hamburg Hbf und zurück Bis vrstl. Ende Mai 2021 entfallen in den Nächten Fr./Sa. und Sa./So.:
Bis vrstl. Ende Mai 2021 entfallen in den Nächten Sa./So. auch:
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RB 61 Itzehoe - Hamburg Hbf und zurück RB 71 Itzehoe - Hamburg-Altona und zurück Bis vrstl. Ende Mai 2021 entfallen in den Nächten Fr./Sa. und Sa./So.:
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RB 63 Neumünster - Hohenwestedt und zurück
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RB 82 Neumünster - Bad Oldesloe und zurück
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HVV Nachtverkehr von U-, S-Bahnen und Bussen in Hamburg Infolge der am 31. März 2021 vom Hamburger Senat beschlossenen Ausgangsbeschränkungen wird der Nachtverkehr der Busse und Schnellbahnen in Hamburg im Zeitraum ab der Nacht Do./Fr., 08.04./09.04. bis vrstl. 02.05.2021 weitgehend ausgesetzt:
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Buslinien
Verkehrsunternehmen |
Bereich |
Fahrplanänderung |
Autokraft | Kielius (Linie 4550) | Der Kielius macht aufgrund des Lockdowns Betriebspause und verkehrt vorübergehend nicht. Mehr Infos: www.kielius.de |
Sylter Verkehrsgesellschaft | alle Linien | Bis auf Weiteres gilt ein Sonderfahrplan. Mehr Infos: www.svg-sylt.de |
Bürgerbus Burg/St. Michaelisdonn | Der Betrieb ist bis auf Weiteres eingestellt. | |
Bürgerbus Fehmarn | Der Betrieb ist bis auf Weiteres eingestellt. | |
Bürgerbus Ladelund | Der Betrieb ist bis auf Weiteres eingestellt. | |
Bürgerbus Lensahn | Die Fahrten am Nachmittag entfallen bis auf Weiteres. | |
Bürgerbus Meldorf | Der Betrieb ist bis auf Weiteres eingestellt. |
Alle Angaben ohne Gewähr.