Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
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Auch in Schleswig-Holstein: 3G im Nahverkehr

Neues Infektionsschutzgesetz soll ab 24. November 2021 in Kraft treten. Stichprobenhafte Kontrollen im Rahmen der Möglichkeiten.

Ab Mittwoch, 24. November 2021 gilt „3G“ nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in Bahnen und Bussen – so sieht es das von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeyer unterzeichnete neue Infektionsschutzgesetz vor. Nur Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, dürfen mit dem Nahverkehr in Schleswig-Holstein fahren. Fahrgäste ohne entsprechende Nachweise werden von der Mitfahrt ausgeschlossen. Für Schülerinnen und Schüler gilt die Regelung nicht, da davon ausgegangen wird, dass sie regelmäßig in den Schulen getestet werden.

Der Nahverkehr in Schleswig-Holstein wird in den nächsten Tagen damit beginnen, die Fahrgäste durch entsprechende Aufkleber, Aushänge und Durchsagen auf die neue Regelung hinzuweisen. Außerdem werden die Bahn- und Busunternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten stichprobenhafte Kontrollen durchführen.

Die Pflicht, eine medizinische Maske, also eine OP-Maske oder, besser, eine FFP2- oder KN95-Maske zu tragen gilt weiterhin in Bahnen und Bussen und an den Stationen und Haltestellen.

Mehr Infos zu 3G finden Sie auf der Übersichtsseite.