Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
Plakat: Im ÖPNV gilt: medizinische Maskenpflicht
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Verschärfte Maskenpflicht im Nahverkehr

Seit heute gilt für Fahrgäste in Bahn und Bus die Pflicht, Mund und Nase mit einer medizinischen Maske zu bedecken. Sogenannte Alltagsmasken sind nicht mehr zulässig.

Mit der von Bund und Ländern beschlossenen Verlängerung des Lockdowns trat in der vergangenen Woche auch eine verschärfte Maskenpflicht im Nahverkehr in Kraft. Fahrgäste in Schleswig-Holstein müssen seit dem heutigen Montag, 25. Januar, nun einen qualifizierten Mund-Nasen-Schutz tragen. Dazu zählen sogenannte OP-Masken oder Masken der Standards FFP2, N95 oder KN95.

Selbstgenähte Alltagsmasken sind nicht mehr ausreichend, Masken mit Ausatemventil sind nicht gestattet.

Weitere Informationen zur Pflicht der Mund-Nasen-Bedeckung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.