Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
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Konditionen

Das Deutschlandticket ermöglicht als Mobilitäts-Flatrate rund um die Uhr beliebig viele Fahrten mit Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in der 2. Klasse  – deutschlandweit bei allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen. Es ist als Abo zum Preis von monatlich 49,– Euro erhältlich. Das Deutschlandticket als Jobticket gibt es ab 16,55 Euro im Monat.

 

Konditionen des Deutschlandtickets im Detail

  • Das Deutschlandticket gilt rund um die Uhr für beliebig viele Fahrten mit dem Nahverkehr (Bahn, Bus, Tram, U-Bahnen und S-Bahnen) in der 2. Klasse – deutschlandweit bei allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen.

    Einsteigen und losfahren! Egal, bei welchem Unternehmen Sie Ihr Deutschlandticket abgeschlossen haben, ob als Handy-Ticket, Papierfahrkarte oder Chipkarte – in Schleswig-Holstein wird Ihr Deutschlandticket bei allen Verkehrsunternehmen im Nahverkehr anerkannt.  Über Besonderheiten in Schleswig-Holstein informieren wir hier.

    Hinweise zur Anerkennung im Bahnverkehr:

    • Das Deutschlandticket gilt in allen Nahverkehrszügen (RE, RB, S-Bahn, U-Bahn) in der 2. Klasse, auch bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nicht zum DB-Konzern gehören (z.B. AKN, erixx, NBE, neg).
    • In den Zügen der Linie RB 66 Niebüll – Tønder (Dänemark) gilt das Deutschlandticket bis zum Bahnhof Tønder St. und zurück.
    • Das Deutschlandticket gilt nicht in den Zügen des Fernverkehrs (z.B. ICE, IC, EC, D, Flixtrain, Sylt Shuttle plus). Hiervon abweichend ist der IC 2075 um 14:20 Uhr ab Westerland (Sylt) bis Niebüll montags bis freitags, außer an Feiertagen, für die Nutzung mit dem Deutschlandticket freigegeben.
    • Das Deutschlandticket gilt nicht bei Museumsbahnen

    Hinweise zur Anerkennung im Busverkehr:

    • Im Busverkehr auf den Nordseeinseln Sylt, Föhr, Amrum und Pellworm wird das Deutschlandticket anerkannt, jedoch nicht im Fährverkehr zu und von den Inseln.
    • Vereinzelt werden anstelle von Linienbussen Rufbusse oder Taxis eingesetzt – dies ist im Fahrplan am Hinweis "Anruf-Sammel-Taxi" (AST) zu erkennen. Bei diesen Fahrten wird das Deutschlandticket üblicherweise anerkannt.
    • Bei Systemen mit Haustür-Bedienung ist aufgrund des besonderen Komforts ein kleiner Aufschlag erhoben, z.B. für lümo in Lübeck sowie bis 05.08.2023 für Hin&Wech in Neumünster. Dieser Komfortzuschlag ist nicht im Deutschlandticket enthalten.
    • Bei Bürgerbussen entscheiden die Betreiber, ob das Deutschlandticket anerkannt wird. Bitte fragen Sie direkt beim Anbieter nach.
    • Bei touristischen Verkehren, z.B. Stadtrundfahrten, Seekieker-Linie am Plöner See, gilt das Deutschlandticket nicht, da es sich nicht um Angebote des Nahverkehrs handelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Anbieter.
    • Das Deutschlandticket gilt nicht auf Fernbuslinien (z.B. KIELIUS, Flixbus).

    Hinweise zur Anerkennung im Fährverkehr:

    • Das Deutschlandticket wird auf den Fähren der Kieler Fördeschifffahrt bei der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK) anerkannt. Ein Bordzuschlag wird nicht erhoben; Ausnahme: Während des Winterfahrplans von Oktober bis März gilt auf der Fördefährlinie F1 ein Zuschlag pro Fahrt von 0,50 Euro für Erwachsene und 0,25 Euro für Kinder, der an Bord zu zahlen ist.
    • Das Deutschlandticket wird in Lübeck auf der Priwallfähre für die Mitfahrt als Fußgänger anerkannt.
    • Das Deutschlandticket wird in Hamburg auf den Hafenfähren, die zum Tarif des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) verkehren, anerkannt.
    • Der Fährverkehr zu und von den Nordseeinseln ist nicht im Deutschlandticket enthalten. 
  • Das Deutschlandticket wird ausschließlich im Abonnement ausgegeben. Das Abo wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Es kann monatlich zum Monatsende beendet werden, ohne Zusatzkosten.

    Der Einstieg ins Abo ist jeweils zum ersten eines Monats möglich.

    Aufgrund des Abocharakters ist der Kauf des Deutschlandtickets an den Fahrkartenautomaten oder im Bus nicht möglich. Stattdessen können Sie es bequem online hier auf dieser Seite bestellen – das dauert nicht einmal fünf Minuten. Um eine rechtzeitige Bearbeitung zum nächsten Monatsbeginn zu ermöglichen, bestellen Sie bitte bis zum 15. des Vormonats. Hier auf der NAH.SH-Seite können Sie sogar bis zum 28. eines Monats ein Deutschlandticket für den angebrochenen Monat abschließen, also z.B. am 28.06. für Juni. Beachten Sie, dass auch für angebrochene Kalendermonate der Preis von 49,– Euro berechnet wird und eine zeitanteilige Erstattung ausgeschlossen ist. Ihr Handy-Ticket erhalten Sie in der Regel innerhalb von einer Stunde. 

    DEUTSCHLANDTICKET BESTELLEN

    Außerdem sind wir Ihnen vor Ort bei der Bestellung behilflich – in allen DB Reisezentren und DB Agenturen sowie in diesen Verkaufsstellen:

    Kiel:
    KVG-Servicezentrale im Umsteiger, Sophienblatt 29
    Mo.-Fr.: 06:30-19:00 Uhr
    Sa.: 08:15-16:00 Uhr

    KVG-Servicepunkt, Werftstraße 233-243
    Mo.-Fr.: 07:00-17:00 Uhr

    Lübeck:
    Stadtwerke Lübeck Mobil ServiceCenter am ZOB, Hansestraße 10
    Mo.-Fr.: 06:30-19:00 Uhr
    Sa.: 09:00-16:00 Uhr

    Stadtwerke Lübeck Mobil Bus+Fähre ServiceCenter Travemünde, Vorderreihe 12a
    Mo.-Fr.: 08:30-13:00 Uhr, 13:30-16:30 Uhr
    Sa. (von Mai-September): 09:00-13:00 Uhr, 13:30-16:00 Uhr

    Flensburg:
    Mobilitätszentrale in der Holmpassage, Eingang ZOB
    Mo.-Fr.: 09:00-18:00 Uhr
    Sa.: 10:00-13:00 Uhr

  • Das Deutschlandticket ist eine personengebundene Fahrkarte – es gilt für Sie persönlich und ist nicht übertragbar. Die Personalisierung erfolgt durch Angabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum auf dem Ticket. Deshalb ist bei der Fahrkartenkontrolle auf Verlangen die Identität mithilfe eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Bitte führen Sie diesen bei jeder Fahrt mit.

    Bei jungen Menschen bis einschließlich 15 Jahren wird in Schleswig-Holstein anstelle des amtlichen Lichtbildausweises kulanzweise auch ein geeignetes, einfaches Ausweisdokument akzeptiert, z.B. Kinderausweis, Schülerausweis – außerhalb von Schleswig-Holstein können wir dies nicht garantieren, dort gelten die Regelungen des jeweils genutzten Verkehrsverbundes.

  • Auf Beschluss von Bund und Ländern ist das Deutschlandticket ein digitales Ticket, das wir Ihnen als praktisches Handy-Ticket für Ihr Smartphone anbieten. So haben Sie Ihr Deutschlandticket immer parat. Um das Handy-Ticket zu nutzen, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Laden Sie die aktuelleste Version der NAH.SH-App für Android (ab Version 8.0) und iOS (ab Version 14.5) auf Ihr Smartphone.
    • Auf jedem Smartphone kann nur ein Deutschlandticket zur Zeit genutzt werden. Es ist nicht möglich, mehrere Deutschlandtickets auf dasselbe Gerät zu laden.

    Bitte beachten Sie, dass das Deutschlandticket für Huawei-Geräte aus technischen Gründen nicht angeboten werden kann. Weiterhin ist es nicht möglich, das Deutschlandticket auf einem Tablet vorzuzeigen.

    Bis zum Geltungsmonat Dezember 2023 dürfen wir das Deutschlandticket alternativ als Papierfahrkarte ausgeben. Für 2024 bereiten wir die Ausgabe des Deutschlandtickets per Chipkarte vor: Dabei wird das Ticket auf dem Chip einer speziellen Scheckkarte abgespeichert. Bei der Fahrkartenkontrolle und beim Einstieg in den Bus wird diese Karte an einem Lesegerät vorgehalten, ähnlich wie beim kontaktlosen Bezahlen per Karte. In Schleswig-Holstein werden Chipkarten zum Start des Deutschlandtickets noch nicht verfügbar sein, sondern später eingeführt. Hintergrund ist, dass es aufgrund der aktuellen Beschaffungsmarktkrise nicht möglich ist, kurzfristig Chipkarten in der benötigten Anzahl zu erhalten. Zudem müssen die Systeme für die Ausstellung von Chipkarten aufgerüstet werden.

  • Das Deutschlandticket ist auch als vergünstigtes Jobticket erhältlich: Leistet der Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss zu den Fahrtkosten, geben wir 5 Prozent Rabatt auf den Preis des Deutschlandtickets. So sparen Beschäftigte doppelt und zahlen für Ihr Deutschland-Jobticket statt 49,– € nur 31,55 € oder 16,55 € im Monat. Das lohnt sich.

    Alle Angaben pro Monat. Auch für Auszubildende.

     Deutschland-Jobticket Rabattstufe 1 Rabattstufe 2
    Arbeitgeber-Zuschuss 15,-- € 30,-- €
    NAH.SH-Rabatt 2,45 € 2,45 €
    Preis für Beschäftigte 31,55 €
    statt 49,-- €
    16,55 €
    statt 49,-- €

    Gibt es in Ihrem Unternehmen bereits das NAH.SH-Jobticket? Perfekt! Dann können Sie Ihr vorhandenes NAH.SH-Jobticket einfach in ein Deutschland-Jobticket umwandeln. Haben Sie noch kein Jobticket, bestellen Sie sich eines. Alle Informationen erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber. Für das Jobticket gelten dann die Konditionen des Deutschlandtickets, d.h. die Mitnahmeregelung für weitere Personen an Wochenenden entfällt. Dafür gilt das Jobticket deutschlandweit im Nahverkehr. 

    Gibt es in Ihrem Unternehmen noch kein Jobticket? Dann wird es höchste Zeit. Machen Sie Ihren Arbeitgeber darauf aufmerksam! Alle Infos zum Jobticket finden Sie und Ihr Arbeitgeber auf unserer Jobticket-Seite.

    Gut zu wissen:

    • Das regionale NAH.SH-Jobticket bleibt bestehen: Seine Konditionen ändern sich mit der Einführung des Deutschlandtickets nicht – NAH.SH-Rabatt und Arbeitgeber-Zuschuss bleiben in unveränderter Höhe bestehen. Das bedeutet auch: Wer heute z.B. in Kiel oder Lübeck für nur wenige Euro im Monat das NAH.SH-Jobticket nutzt, kann dies auch weiterhin tun.
    • Wer sein regionales NAH.SH-Jobticket behalten möchte, muss nichts tun – es läuft unverändert weiter.
    • Sie können zu jedem Monatsbeginn ins Jobticket einsteigen.
    • Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, vom Deutschland-Jobticket zum regionalen NAH.SH-Jobticket zurückzuwechseln: Wenn Sie Ihr Deutschlandticket spätestens am 10. eines Monats kündigen, läuft es zum Ende desselben Kalendermonats aus; für den Folgemonat können Sie sich dann das regionale NAH.SH-Jobticket bestellen. Der Wechsel ist für Sie kostenlos.
  • Mit dem Deutschlandticket können beliebig viele Kinder bis einschließlich 5 Jahren kostenlos mitgenommen werden. Kinder ab 6 Jahren benötigen ein eigenes Deutschlandticket.

    Weitere Mitnahmeregelungen, z.B. an Wochenenden, bestehen beim Deutschlandticket nicht.

  • Die Hundemitnahme ist nicht im Deutschlandticket enthalten. Es gelten die Regelungen des Verkehrsverbundes, in dem Sie unterwegs sind. Im Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif):

    • Ausschließlich in den Nahverkehrszügen können Hunde, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen untergebracht sind, unentgeltlich mitgenommen werden. Als geschlossene Behältnisse gelten Tierbox, Käfig oder eine spezielle Tragetasche für den Tiertransport.
    • Sonst ist für die Mitnahme eines Hundes eine Einzelkarte Kind 2. Klasse zu erwerben (auch: 4er-Karte Kind, Kurzstreckenkarte Kind, sofern verfügbar). Sie gilt auf der gewählten Strecke vom Start- zum Zielort für eine einfache Fahrt.

    Gut zu wissen:

    • Hunde, die nicht in geschlossenen Behältnissen untergebracht sind, dürfen ausschließlich angeleint mitgenommen werden. Sind sie größer als eine Hauskatze müssen sie zusätzlich einen für sie geeigneten Maulkorb tragen.
    • Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sowie Begleithunde, die einen Schwerbehinderten mit Kennzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis begleiten, werden unentgeltlich befördert. Sie sind von der Maulkorbpflicht ausgenommen.
    • Gekennzeichnete Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) werden unentgeltlich befördert; auf Verlangen ist die spezielle Ausbildung des Assistenzhundes nachzuweisen. Sie sind von der Maulkorbpflicht ausgenommen.
  • Die Fahrradmitnahme ist bei ausreichender Platzkapazität möglich. Die Mitnahme kann allerdings nicht garantiert werden; ein Recht darauf besteht nicht. Kinderwagen und Rollstühle genießen Vorrang.
    Tipp: Mieten Sie bequem ein Fahrrad an Ihrem Zielort. So ist die Fahrt noch entspannter!

    Sie möchten Ihr Fahrrad dennoch mitnehmen? Die Mitnahme ist nicht im Deutschlandticket enthalten; es gelten die Regelungen des Verkehrsverbundes, in dem Sie unterwegs sind. Im Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif):

    • Für die Mitnahme eines Fahrrads ist eine Fahrradtageskarte für 5,00 Euro zu erwerben. Sie berechtigt zu beliebig häufiger Mitnahme auf der gewählten Strecke vom Start- zum Zielort (Hin- und Rückfahrten) am angegebenen Tag bis 6 Uhr des Folgetages. Als Netzkarte für das Gesamtnetz SH-Tarif ist sie ab 5,90 Euro erhältlich und gilt auch in Hamburg in den Verkehrsmitteln des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv).
    • Für kurze Strecken unter Preisstufe 4 mit dem Bus oder der Kieler Fördeschifffahrt gibt es die günstige Fahrradeinzelkarte für eine einfache Fahrt.

    Fahrradkarten für den SH-Tarif erhalten Sie an Fahrkartenautomaten und personalbedienten Verkaufsstellen (PDF) sowie im Bus. Die Fahrradtageskarte ist auch als Handy-Ticket erhältlich.

    Gut zu wissen:

    • Bitte stellen Sie Ihr Rad stets in den besonders gekennzeichneten Mehrzweckabteilen ab. Sind diese nicht vorhanden, nutzen Sie die Einstiegsräume und Bereiche mit Klappsitzen. Sichern Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt.
    • Die Mitnahme ist beschränkt auf zweirädrige, einsitzige Fahrräder sowie entsprechende Fahrräder mit Elektromotor (im Weiteren E-Bike genannt), z.B. E-Bikes, Pedelecs, schnelle Pedelecs.
    • Im Bahnverkehr können zusammengeklappte Fahrräder/E-Bikes, die wie Handgepäck untergebracht sind unentgeltlich mitgenommen werden.
    • Im Busverkehr können zusammengeklappte Fahrräder/E-Bikes unentgeltlich mitgenommen werden, wenn sie vollständig in einer Tasche verstaut sind.
    • Auf den Fähren der Kieler Fördeschifffahrt bei der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK) erfolgt die Fahrradmitnahme auf der Schwentine-Fährlinie F2 im Rahmen eines Modellversuchs derzeit kostenlos.
    • Für die Mitnahme von Tretrollern / E-Tretrollern, auch als E-Scooter und E-Roller bezeichnet, die die Größe eines Fahrrads erreichen, gelten dieselben Regelungen wie für die Fahrradmitnahme:
      • für die Mitnahme ist eine Fahrradtageskarte bzw. Fahrradeinzelkarte erforderlich,
      • Kleinere Tretroller / E-Tretroller sowie zusammengeklappte Tretroller / E-Tretroller, die wie Handgepäck untergebracht sind, werden bei vorhandenen Platzkapazitäten unentgeltlich befördert. Bitte legen Sie Ihren Tretroller / E-Tretroller bevor Sie einsteigen und während der Fahrt möglichst immer zusammen – das spart Platz und ist für alle sicherer!
    • Lastenräder sind aus Platz- und Sicherheitsgründen von der Mitnahme ausgeschlossen. Hiervon abweichend ist bei ausreichender Platzkapazität eine Mitnahme bei der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK) möglich, wenn die Fahrt durch eine der neuen Plug-in-Hybrid-Personenfähren oder der vollelektrischen Fähren durchgeführt wird. Nähere Informationen erhalten Sie bei der SFK.

    Wenn Sie über Schleswig-Holstein und Hamburg hinaus fahren, ist die Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs das richtige Angebot für Ihren Drahtesel. Sie gilt deutschlandweit in den Nahverkehrszügen und kostet 6,00 Euro für einen Tag. Die Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs erhalten Sie an den Fahrkartenautomaten in den Bahnhöfen und in den Verkaufsstellen der Bahnunternehmen, z.B. im DB Reisezentrum.

  • Die Nutzung der 1. Wagenklasse ist nicht im Deutschlandticket enthalten; es gelten die Regelungen des Verkehrsverbundes, in dem Sie unterwegs sind. Im Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif):

    • Sie können die 1. Klasse nutzen, wenn Sie den hierfür erforderlichen Zuschlag zahlen. Dazu erwerben Sie für jede Fahrt vor Fahrtantritt eine Übergangskarte. Der Preis der Übergangskarte entspricht der Differenz zwischen dem regulären Fahrpreis für die 2. Klasse und dem Fahrpreis für die 1. Klasse. Beispiel: Von Kiel nach Neumünster, Rendsburg bzw. Eckernförde kostet die Übergangskarte rund 5 Euro für eine einfache Fahrt.
    • Beachten Sie, dass die Übergangskarte nur auf der gewählten Strecke gilt. Deshalb ist für jede Fahrt, bei der Sie die 1. Klasse nutzen, eine neue Übergangskarte erforderlich.
    • Übergangskarten gibt es am Fahrkartenautomaten, als Handy-Ticket im DB Navigator oder im Reisezentrum.

    Tipp für Vielfahrer*innen mit Stammstrecke

    Übergangskarten gibt es auch als Monatskarte oder als Abonnement. Damit können Sie dem Deutschlandticket ein Upgrade geben und es auf Ihrer Strecke in der 1. Klasse nutzen. Das ist in der Regel günstiger, als wenn Sie ein regionales Abo für die 1. Klasse abschließen.

    Die Übergangskarte kostet von Kiel nach Neumünster, Rendsburg bzw. Eckernförde als Monatskarte rund 100 Euro und als Abo rund 85 Euro. Monatskarten für den Übergang in die 1. Klasse erhalten Sie am Fahrkartenautomaten und im Reisezentrum; Abos für den Übergang in die 1. Klasse sind bei der Deutschen Bahn im Reisezentrum buchbar, auch für Strecken der Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nicht zum DB-Konzern gehören. Beachten Sie, dass auch Übergangskarten als (Abo-)Monatskarte nur auf der gewählten Strecke gelten.

  • Bei Störungen im Eisenbahnverkehr gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Der Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen sie betrieben werden, insbesondere auch RE, RB, NBE, AKN, erixx, neg, Arriva, S-Bahn. U-Bahnen fallen nicht darunter.

    Die Leistungsstörung muss im Eisenbahnverkehr und bei Nutzung des Deutschlandtickets entstanden sein. So gelten die folgenden Regelungen insbesondere dann nicht, wenn die verspätete Ankunft am Zielbahnhof...

    • auf eine vorangegangene Verspätung eines Busses zurückzuführen ist oder
    • auf eine vorangegangene Verspätung eines anderen Zuges, für den eine separate Fahrkarte erworben wurde, z.B. bei einer Fahrt mit einem Fernverkehrszug aus Süden nach Hamburg und anschließender Nutzung des Deutschlandtickets für die Weiterfahrt.
    • Dies gilt auch in umgekehrter Richtung: Wird zunächst das Deutschlandticket genutzt und für die Weiterfahrt ab Hamburg eine separate Fahrkarte erworben, gelten die Regelungen nicht für einen eventuellen Anschlussverlust in Hamburg, da in diesem Fall jede Fahrkarte einen eigenständigen Beförderungsvertrag verkörpert.

    Übrigens: Der Störungsgrund ist nicht relevant, so erfolgt z.B. auch bei Unwetter oder Streik eine Entschädigung.

    Weiterfahrt mit einem anderen Zug

    Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof der Gesamtstrecke können andere Züge als Ausweichverbindungen genutzt werden. Dies können auch Fernverkehrszüge sein (ICE, IC, EC, Sylt Shuttle Plus), sofern diese nicht reservierungspflichtig sind.

    Wenn die Ausweichzüge nicht durch Ansagen oder Anzeigen für Fahrkarten des Nahverkehrs freigegeben sind, ist für deren Nutzung zunächst die erforderliche Fahrkarte zu erwerben. Die Kosten hierfür können im Anschluss beim Servicecenter Fahrgastrechte geltend gemacht werden. Sie werden dann in voller Höhe erstattet. Es werden nur Kosten für Fahrkarten der 2. Wagenklasse anerkannt.

    Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof

    Mit dem Deutschlandticket haben Anspruch auf Entschädigung gemäß den gesetzlichen Fahrgastrechten:

    • Bei einer Verspätung ab 60 Minuten am Zielbahnhof der Gesamtstrecke aufgrund von Zugverspätung, Versäumnis von Anschlusszügen oder Zugausfall erfolgt eine Entschädigung in Höhe des Pauschalbetrags für Zeitkarten von 1,50 Euro je Einzelfall.
    • Entschädigungsbeträge von weniger als 4,00 Euro werden aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt. Sie können jedoch mehrere Verspätungsfälle innerhalb der Laufzeit des Deutschlandtickets von jeweils einem Monat gesammelt einreichen, um so eine Auszahlung zu erhalten.
    • Die Gesamtsumme der Entschädigungsleistungen pro Monat ist auf 25 % des Fahrkartenwertes limitiert.

    Beantragung einer Entschädigung nach den gesetzlichen Fahrgastrechten:

    1.) Fahrgastrechte-Formular ausfüllen
    Für jede einzelne Fahrt mit Verspätung ab 60 Minuten oder mehr ist ein Fahrgastrechte-Formular auszufüllen. Das Fahrgastrechte-Formular ist erhältlich im Zug beim Zugbegleiter, an den DB Informationen und in den DB Reisezentren sowie online unter diesem Link.
    Es wird gebeten, alle Verspätungsfälle gesammelt einzureichen. Ansprüche können bis zu einem Jahr rückwirkend geltend gemacht werden.

    2.) Nachweise beifügen
    Dem Fahrgastrechte-Formular ist als Nachweis eine Kopie des Deutschlandtickets beizufügen. Dabei ist eine Kopie für jeden Geltungsmonat erforderlich. Eine Entschädigung ist sonst leider nicht möglich. Bei Nutzung des Handy-Tickets fügen Sie stattdessen bitte einen Ausdruck der dritten Seite Ihres persönlichen Handy-Tickets bei. Bitte beachten Sie, dass der Geltungszeitraum des Deutschlandtickets das Datum der Fahrt umfasst, für die Sie eine Entschädigung beantragen.

    3.) Unterlagen einreichen
    Ist alles komplett? Dann können Sie die Unterlagen in einem DB Reisezentrum und an den DB Informationen abgeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main senden (Adressvordruck). Der Antrag wird innerhalb eines Monats bearbeitet.

    Weitere Informationen zu den gesetzlichen Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr unter www.fahrgastrechte.info.

    Entschädigung nach der NAH.SH-Garantie bzw. der hvv-Garantie

    Die Inanspruchnahme der NAH.SH-Garantie bzw. der hvv-Garantie ist in Verbindung mit dem Deutschlandticket aufgrund des stark ermäßigten Fahrpreises ausgeschlossen.

    Fahrgastrechte bei Störungen im Busverkehr

    Im Busverkehr ergeben sich aus den gesetzlichen Fahrgastrechten keine Entschädigungsansprüche, da hierfür eine planmäßige Fahrtdauer mit dem Bus von mindestens drei Stunden erreicht werden muss.

  • Beim Deutschlandtickt sind Umtausch und Erstattung, z.B. im Krankheitsfall, grundsätzlich ausgeschlossen. Sie können Ihr Abonnement zum Deutschlandticket unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit zum Monatsende kündigen. Ein Pausieren des Abonnements ist derzeit leider noch nicht möglich. Wir arbeiten daran!

  • Ihr Abonnement des Deutschlandtickets können Sie jederzeit zum Monatsende kündigen. Geht die Kündigung spätestens am 10. eines Monats bei dem Verkehrsunternehmen ein, bei dem Sie das Abo abgeschlossen haben, läuft es am Ende desselben Kalendermonats aus. Geht die Kündigung danach ein, endet das Abo mit Ablauf des nächsten Monats. Es entstehen keine Zusatzkosten.

    Ein Pausieren des Abonnements ist derzeit leider noch nicht möglich. Wir arbeiten daran!

    Kündigen Sie immer bei dem Verkehrsunternehmen, bei dem Sie Ihr Abo abgeschlossen haben.  Kontaktdaten

    Wenn Sie Ihr Deutschlandticket hier auf der NAH.SH-Seite bestellt haben, unser Deutschland-Jobticket nutzen oder wenn Sie das Deutschlandticket bei der Deutschen Bahn bestellt haben, kündigen Sie im Abo-Portal der Deutschen Bahn:

    ABO BEI DB VERTRIEB kündigeN*

    *) Weiterleitung nach www.bahn.de zur Vertriebsdienstleisterin DB Vertrieb.

    Dort können Sie das Deutschlandticket im Aboportal bequem online kündigen.

  • Seit dem 01.05.2023 ist das Deutschlandticket in der BahnCard 100 inkludiert – dies gilt sowohl für neu bestellte als auch bereits ausgegebene Karten. Somit wird die BahnCard 100 deutschlandweit neben den Zügen des DB Fernverkehrs sowie den Nahverkehrszügen der DB und anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen auch in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV (z.B. Bus, Tram) anerkannt.

    Eine BahnCard 100 1. Klasse wird in den Nahverkehrszügen wie bisher auch in der 1. Wagenklasse anerkannt. Im Übrigen wird sie für Fahrten in der 2. Wagenklasse anerkannt.

  • Für das Deutschlandticket gelten die Tarifbestimmungen des jeweiligen Tarifgebers.

    Tarifbestimmungen Deutschlandticket für den Geltungsbereich des SH-Tarifs